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Uwe Schünemann mag das Grundgesetz nicht

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Uwe Schünemann ist Innenminister in Niedersachsen und versucht sich im Netzeitungs-Interview als ganz scharfer Hund zu präsentieren. Inklusive Kritik am Bundesverfassungsgericht (damit dem Grundgesetz) und die ganze “Das Internet ist böse und muss kontrolliert werden”-Palette: «Richter erschweren Terrorbekämpfung».

Auszüge:

Netzeitung: Welche Maßnahmen neben mehr Personal sind notwenig, um das Internet strenger zu kontrollieren?

Schünemann: Für mich ist wichtig, dass wir eine Anpassung im Strafgesetzbuch vornehmen. Das Herunterladen von Hassbotschaften aus dem Internet sollte ein eigener Straftatbestand werden. Es ist notwendig, dass nicht nur die Verbreitung bestraft wird, sondern auch diejenigen, die sich solche Inhalte aus dem Netz ziehen.

Erfreulich dürften solche Massnahmen nicht nur für die Journalisten sein, die über solche “Hassbotschaften” berichten wollen und sich dafür informieren sollen.

Netzeitung: Behindert die deutsche Rechtsprechung eine effektive Terrorbekämpfung?

Schünemann: Wir haben leider durch das Bundes- Verfassungsgericht in den letzten Monaten einige Einschränkungen hinnehmen müssen. Ob es sich nun um die Rasterfahndung, den Lauschangriff oder die präventive Telefonüberwachung handelt. Dass diese Maßnahmen von den Richtern teilweise eingeschränkt wurden, hat das Aufspüren von islamstischen Terroristen nicht gerade erleichtert. Das ist bedauerlich, weil eine effektive Terrorbekämpfung erschwert wird.

Man könnte auch sagen, dass es bedauerlich ist, in Deutschland Politiker wie Uwe Schünemann zu haben, die Freiheitsrechte abbauen und die Axt an unsere Demokratie legen.

von netzpolitik.org : Datenschutz, gepostet am Mittwoch, 11. Oktober 2006 um 11:48
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