Personenkennziffer zur steuerlichen Erfassung von 80 Millionen Bürgern
Einfach mal eine Personenkennziffer einführen?
Bund und Länder sind sich einig, von Mitte 2007 an jeder gemeldeten Person eine eindeutige und dauerhafte Identifikationsnummer für Besteuerungsverfahren zu verpassen. An einer entsprechenden Verordnung der Bundesregierung (PDF-Datei) haben die Fachausschüsse des Bundesrates nur noch einen kleinen formalen Änderungswunsch (PDF-Datei) zum Inkrafttreten der Regelung. Die Zustimmung der Länderchefs am Freitag im Bundestag zu der Einführung der Personenkennziffer gilt damit als sicher.
Neu ist das ja nicht:
Die grundsätzliche Einführung der Identifikationsnummer ist bereits seit der Änderung der Abgabenordnung vom 15. Dezember 2003 mit Einführung des umstrittenen Paragraphen 139d beschlossene Sache. Datenschützer hatten im Vorfeld der Novelle des “Steuergrundgesetzes” nachdrücklich vor einem Einstieg in eine Totalerfassung der Bevölkerung mit der Personenkennziffer gewarnt vergeblich. Sie brachten Einwände gegen das formale Vorgehen der damaligen rot-grünen Bundesregierung vor und bemängelten eine Missachtung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung, was die Änderung aber nicht mehr verhinderte.
Die Personenkennziffer sollte man dann auch mal im Zusammenhang mit der geplanten Volkszählung im Jahre 2010 betrachten.

