Urteil: T-Online darf Verbindungsdaten nicht speichern
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Urteil: T-Online darf Verbindungsdaten nicht speichern - leider nur für den einen Kunden und für jeden anderen wäre dann eine weitere Klage fällig. Auch so eine absurde Sache - der BGH stellt fest, das T-Online rechtswidrig handelt, aber ignoriert mal eben, das sie das bei ner Million (oder wie viele Kunden die auch haben) anderen Usern weiterhin tun werden ... sowas nennt sich dann Rechtsstaat ...
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gepostet am Dienstag, 7. November 2006 um 9:56

