Beschwert Euch gegen die VDS in Karlsruhe
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Zur Vorratsdatenspeicherung ist ja hier und anderswo alles bzw. vieles gesagt, deshalb in Kürze der Hinweis auf die Möglichkeit, sich mit einem Eintrag in ein Formular des Arbeitskreises Vorratsdatensspeicherung persönlich an einer Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht zu beteiligen, die dort in Vertretung durch den Berliner Rechtsanwalt Meinhard Starostik eingereicht wird, wenn das vom Bundesjustizministerium entworfene "Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG", das die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung in bundesdeutsches Recht umsetzen soll, beschlossen wird.
Nach Eintrag im Meldeformular, bei dem man auswählen kann, ob der eigene Realname und der Wohnort später in einer öffentlichen Liste im Internet publiziert oder anonymisiert in Form von "V.N. aus nXXXX" dargestellt wird, muss noch eine Vollmacht zur gerichtlichen Vertretung vor dem Bundesverfassungsgericht (und eventuell auch vor dem Europäischen Gerichtshof, wenn das Verfahren auch dem Gerichtshof vorgelegt wird) ausgedruckt und postalisch an Mainhard Starostik geschickt werden.
Die Vollmacht enthält einige juristische Fachbegriffe, u. a. auch zur "Geldempfangsvollmacht" und "Verfügung über emfangene Zahlungen". Wie es aber aus dem Arbeitskreis heißt, braucht man keine Kosten zu befürchten, die Mitwirkung an der Verfassungsbeschwerde ist also kostenfrei.
Vor der Teilnahme kann man sich über den Hintergund der Verfassungsbeschwerde in der Pressemitteilung Sammelklage gegen Vorratsdatenspeicherung des Arbeitskreises im Heise Artikel Massenklage gegen die Vorratsdatenspeicherung in Karlsruhe informieren.
Der Drucker rattert schon...
Nach Eintrag im Meldeformular, bei dem man auswählen kann, ob der eigene Realname und der Wohnort später in einer öffentlichen Liste im Internet publiziert oder anonymisiert in Form von "V.N. aus nXXXX" dargestellt wird, muss noch eine Vollmacht zur gerichtlichen Vertretung vor dem Bundesverfassungsgericht (und eventuell auch vor dem Europäischen Gerichtshof, wenn das Verfahren auch dem Gerichtshof vorgelegt wird) ausgedruckt und postalisch an Mainhard Starostik geschickt werden.
Die Vollmacht enthält einige juristische Fachbegriffe, u. a. auch zur "Geldempfangsvollmacht" und "Verfügung über emfangene Zahlungen". Wie es aber aus dem Arbeitskreis heißt, braucht man keine Kosten zu befürchten, die Mitwirkung an der Verfassungsbeschwerde ist also kostenfrei.
Vor der Teilnahme kann man sich über den Hintergund der Verfassungsbeschwerde in der Pressemitteilung Sammelklage gegen Vorratsdatenspeicherung des Arbeitskreises im Heise Artikel Massenklage gegen die Vorratsdatenspeicherung in Karlsruhe informieren.
Der Drucker rattert schon...
von rabenhorst - Owl,
gepostet am Mittwoch, 22. November 2006 um 16:46

