Data Freeze statt VDS
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Anlässlich der erfreulichen Zahl von bereits 6000 gemeldeten Beschwerdewilligen gegen die VDS (die auch alle hoffentlich die Bevollmächtigung abgeschickt haben), die der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung in 6.000 Klagen gegen geplante Vorratsdatenspeicherung mitteilen kann, veröffentlichte der AK auch den Bericht des BKAs "Mindestspeicherungsfristen für Telekommunikationsverbindungsdaten – Rechtstatsachen zum Beleg derd efizitären Rechtslage", der als Beleg für die Notwendigkeit der VDS aus Sicht der für den Bericht Befragten dienen soll. Zur Notwendigkeit der verdachtsunabhängigen Generalüberwachung der Kommunikationsdaten von über 80 Millionen Bundesbürgern angesichts von 381 Straftaten, die laut des Berichts wegen der fehlenden VDS nicht aufzuklären waren, sagt die Pressemitteilung des AK genug aus.
Interessant finde ich daneben die Inhalte zu alternativen "milderen Maßnahmen", insbesondere dem "Data Freeze" Verfahren, auch "Quick Freeze" und ehemals "Freeze-and-Preserve" genannt.
"Freeze-and-Preserve" kam 1999 im Zuge der Diskussionen auf EU-Ebene zur Einführung standardisierter Überwachungsschnittstellen bei ITK-Providern und der darüber zu übermittelnden Datenkategorien ("Enfopol") auf. Dazu ein Abschnitt aus meiner Enfopolseite:
Auf die Frage "Wäre Data Freeze eine geeignete Alternative gewesen?" antworteten die Befragten des BKA Berichts aber:
Das heißt, man kann nur vermuten, dass die Mehrheit der befragten Polizeibehördenvertreter noch nie von "Data Freeze" gehört haben. Der andere Teil lehnt "Data Freeze" ab, weil man den völlig anderen Ansatz von "Data Freeze", aber auch die Möglichkeiten der Ausgestaltung im Interesse der Polizeibehörden nicht begreift bzw. gar nicht erwägen möchte, sondern inkompetent "Data Freeze" als einen noch schnelleren Zugriff auf die Daten einer bereits bestehenden Vorratsdatenspeicherung missversteht. Für den Rest ist "Data Freeze" besser als gar nichts. Rechtsstaaliche Erwägungen hinsichtlich polizeilichen Überwachungshandelns können deshalb auch gar nicht Bestandteil der Antworten gewesen sein – sie tauchen aber auch im Rest des Berichts nicht auf.
Siehe auch: Datenschutz - Stiefkind der EU.
Interessant finde ich daneben die Inhalte zu alternativen "milderen Maßnahmen", insbesondere dem "Data Freeze" Verfahren, auch "Quick Freeze" und ehemals "Freeze-and-Preserve" genannt.
"Freeze-and-Preserve" kam 1999 im Zuge der Diskussionen auf EU-Ebene zur Einführung standardisierter Überwachungsschnittstellen bei ITK-Providern und der darüber zu übermittelnden Datenkategorien ("Enfopol") auf. Dazu ein Abschnitt aus meiner Enfopolseite:
Der Vorsitzende der G8-Arbeitsgruppe zur "High-Tech-Kriminalität" Scott Charney hat sich im Zuge des G8-Gipfeltreffens Anfang Juni 1999 von den Enfopolplänen abgewendet und favorisiert statt dessen die Methode des "Freeze-and-Preserve" (Einfrieren und Speichern).
Das Konzept sieht vor, dass ISPs nach Aufforderung durch Strafverfolgungsbehörden aufgrund von Anfragen in der 24-Stunden-Kontaktgruppe der obigen Arbeitsgruppe die Kommunikationsdaten Verdächtiger bis zu drei Monaten einfrieren und abspeichern. Nach Vorlage einer richterlichen Genehmigung können die Behörden dann auf die gespeicherten Daten zugreifen.
Die auf dem G8 Treffen der Innenminister vom 18 - 20.10.1999 in Moskau getroffenen Vereinbarungen integrieren das "Freeze-and-Preserve" Konzept und gehen gleichzeitig darüber hinaus. So erhalten anfragende, ausländische Strafverfolgungsbehörden anderer Staaten die Erlaubnis nationaler Staatanwaltschaften, in Computersysteme, die sich auf dem jeweiligen Staatsgebiet befinden, einzudringen, Daten zu kopieren und zu beschlagnahmen.
Das gleiche Konzept kann natürlich auch auf nationaler Ebene von den Sicherheitsbehörden angewendet werden, wie es in den USA unter dem Begriff "Quick Freeze" der Fall "war". Ich schreibe "war", weil man nach 2001 dort zu geheimen Abhörpogrammen und erzwungene Datenherausgabe per National Security Letter übergegangen ist. Auf jeden Fall zeichnen die Verfahren zum Einfrieren von Verkehrsdaten aus, dass
Das Konzept sieht vor, dass ISPs nach Aufforderung durch Strafverfolgungsbehörden aufgrund von Anfragen in der 24-Stunden-Kontaktgruppe der obigen Arbeitsgruppe die Kommunikationsdaten Verdächtiger bis zu drei Monaten einfrieren und abspeichern. Nach Vorlage einer richterlichen Genehmigung können die Behörden dann auf die gespeicherten Daten zugreifen.
Die auf dem G8 Treffen der Innenminister vom 18 - 20.10.1999 in Moskau getroffenen Vereinbarungen integrieren das "Freeze-and-Preserve" Konzept und gehen gleichzeitig darüber hinaus. So erhalten anfragende, ausländische Strafverfolgungsbehörden anderer Staaten die Erlaubnis nationaler Staatanwaltschaften, in Computersysteme, die sich auf dem jeweiligen Staatsgebiet befinden, einzudringen, Daten zu kopieren und zu beschlagnahmen.
- sie erst einsetzen, wenn gegen bestimmte Personen ein konkreter Verdacht vorliegt und nicht verdachtsunabhängig gegen alle unschuldigen Bürger wie bei der VDS,
- sie sich nur gegen diese Personen wenden und nicht unterschiedlos gegen alle Bürger wie bei der VDS,
- sie den Sicherheitsbehörden eine schnelle und unbürokratische Sicherstellung von Verkehrsdaten ermöglichen, wenn dazu ein Anlass vorliegt und den nachträglichen Zugriff auf die gesicherten Daten, wenn die Sicherheitsbehörden dem Ermittlungsrichter hinreichend begründen können, dass das Einfrieren und der Zugriff unabdingbar sind.
Auf die Frage "Wäre Data Freeze eine geeignete Alternative gewesen?" antworteten die Befragten des BKA Berichts aber:
Die Frage wurden von einem Großteil der Befragten nicht eindeutig mit ja oder nein beantwortet, sondern es wurden offene Antworten gegeben. Um überhaupt einen Überblick zu ermöglichen, wurden die Antworten per Hand ausgewertet. Als Cluster wurden "ja/nein" und "keine Angaben"-Kategorien gebildet. Bei eindeutigen ja/nein-Antworten wurden diese
übernommen. War die Antwort nicht eindeutig bzw. wurde keine Auskunft gegeben, sind diese Fälle unter "keine Angaben" erfasst; bei den Prozentzahlen handelt es sich daher um Größenordnungen.
Häufig wurde mitgeteilt, dass Data Freeze eine Alternative hätte sein können, wenn die Daten überhaupt gespeichert worden wären. Da dies aber nicht erfolgt sei, wäre auch ein Data Freeze "ins Leere" gelaufen. Zudem wurde angeführt, dass wenn schon keine Mindestspeicherungsfrist bestände, zumindest die Möglichkeit eines Data Freeze wünschenswert gewesen wäre.
Oder als bunte Tortengrafik:
Häufig wurde mitgeteilt, dass Data Freeze eine Alternative hätte sein können, wenn die Daten überhaupt gespeichert worden wären. Da dies aber nicht erfolgt sei, wäre auch ein Data Freeze "ins Leere" gelaufen. Zudem wurde angeführt, dass wenn schon keine Mindestspeicherungsfrist bestände, zumindest die Möglichkeit eines Data Freeze wünschenswert gewesen wäre.

"Das Argument, dass auch die Daten Unschuldiger gespeichert werden, interessiert mich nicht."
Jörg Zierke, Präsident des BKA im BITKOM Forum "Kommunikations- und Medienpolitik" am 14.12.2004 zur Vorratsspeicherung von Daten.
Das Einzige, was der Bericht offenbart, ist der Wille der Sicherheitsbehörden, auf Kosten der Grundrechte und der Privatssphäre das Maximum an Überwachungsspielraum realisieren zu wollen, ein rechtsstaatliches Defizit und eine (gewollte) Inkompetenz in den Sicherheitsbehörden und angesichts der obigen Zahlenverhältnisse die Unverhältnismäßigkeit der geforderten Mindestvorratsdatenspeicherung, was in gleichem Maße auf die Innen- und Sicherheitspolitiker zutrifft, die sich an die Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland machen.Jörg Zierke, Präsident des BKA im BITKOM Forum "Kommunikations- und Medienpolitik" am 14.12.2004 zur Vorratsspeicherung von Daten.
Siehe auch: Datenschutz - Stiefkind der EU.
von rabenhorst - Owl,
gepostet am Donnerstag, 30. November 2006 um 19:43

