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Verfassungschutz darf nicht hacken wie der CCC?

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Wolfang Wieland, Sprecher für/gegen die Innere Sicherheit in der grünen Fraktion, wollte gestern in einer aktuellen Stunde im deutschen Bundestag zum Thema “Online-Durchsuchung von Computern” besonders lustig sein. Er sagte laut Medienberichten:

Die Strafverfolgungsorgane dürften nicht “handeln wie ein Chaos-Computer-Club” (CCC).

Und wollte darauf hinweisen, dass der Verfassungsschutz und andere Sicherheitsbehörden nicht die Privatsphäre von Bürgern durch die Nutzung von Trojaner verletzten dürfe. Das dämliche an der Sache ist nur, dass er seine Inkompetenz dadurch zeigen musste, den CCC wahlweise in die Nähe des Verfassungschutzes oder von Cyberkriminellen zu stellen. Tolle Sache, da kommt Freude auf. Vielleicht sollte sich Her Wieland einfach mal den Chaos Computer Club anschauen, und ein Entschuldigungspräsent vorbeibringen - soweit vom Bundestag ist dieser hier in Berlin nicht entfernt. Siene Rede ist übrigens nicht online zu finden.

Das tolle an der Sache ist ja auch noch, dass das eigentlich richtige Anliegen von Wolfgang Wieland in den Hintergrund gerät: Fraktionen streiten über Online-Durchsuchung von Privat-Computern.

Nach den Worten des Grünen-Abgeordneten Wolfgang Wieland muss es auf jeden Fall eine rechtliche Regelung für solche Ermittlungen geben. Dabei müsse klar sein, dass eine Online-Durchsuchung nicht ohne Wissen des Betroffenen durchgeführt werden dürfe. Nach seiner Einschätzung will die schwarz-rote Koalition zwar eine rechtliche Regelung schaffen, aber einen Zugriff auch ohne Anzeige beim betroffenen Bürger möglich machen.

Die Berliner Zeitung hat einen Artikel zum selben Thema: “Schaar lehnt staatliches Hacken ab”.

Rechtliche Bedenken hat auch der Bundesdatenschutzbeauftragte. Die Online-Durchsuchung sei nicht mit einer Hausdurchsuchung vergleichbar, so Schaar. Eine Hausdurchsuchung sei eine offene Maßnahme, bei der der Betroffene in der Regel anwesend ist. “Bei einer Online-Durchsuchung aber dringt der Polizist heimlich, ohne Wissen des Computerbesitzers, in den Rechner ein und kopiert eventuell Daten. Ein Polizist ist dabei praktisch ein staatlicher Hacker”, begründete Schaar seine Ablehnung. Staatliche Stellen können so an persönliche Unterlagen gelangen. “Das widerspricht dem Schutz des Kernbereichs der Privatsphäre”, unterstrich Schaar.

von netzpolitik.org : Datenschutz, gepostet am Donnerstag, 14. Dezember 2006 um 12:51
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