Abgeordnete wollen mehr zu PSIS und dem Bundestrojaner wissen
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Aus der Kleinen Anfrage (16/3787) der Abgeordneten Jan Korte, Petra Pau, Kersten Naumann und der Fraktion
Die Linke zur Rechtmäßigkeit und Anwendung von Online-Durchsuchungen (aka "Bundestrojaner"):
Via: hib - Im Bundestag notiert: Abziehen von Daten auf fremden Computern mittels spezieller Software.
Gerade noch dazu den Hinweis auf das Plenarprotokoll zur Aktuellen Stunde zum gleichen Thema vom 13.12.2006 aufgeschnappt, die von den Grünen beantragt wurde. Lest es Euch ab Seite 31 durch – die Leichtfertigkeit und "Arroganz der Macht" pur.
Im "Programm zur Stärkung der Inneren Sicherheit" (PSIS), das der Bundesminister des Innern am 10. Oktober 2006 vorlegte, wird die "technische Fähigkeit, entfernte PC auf verfahrensrelevante Inhalte hin durchsuchen zu können, ohne selbst am Standort des Geräts anwesend zu sein" als wichtiger Baustein der Fortentwicklung der kriminalistischen Sachaufklärung bezeichnet (vgl. PSIS, Anlage 2b, Maßnahme 3).
Dieses Instrumentarium befindet sich nach Aussage des Bundesministeriums des Innern in der Entwicklung. Dennoch ordnete ein Ermittlungsrichter beim Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 21. Februar 2006 eine Online-Durchsuchung zum Nachteil eines Beschuldigten an.
In einem Schreiben vom 31. März 2006 wendet sich der damalige Generalbundesanwalt an den Präsidenten des Bundeskriminalamtes, Jörg Ziercke, mit der Bitte, beim BKA die technischen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Anordnungen von Online-Durchsuchungen durchgeführt werden können. In gleichem Schreiben wies der Generalbundesanwalt darauf hin, dass "dem Vernehmen nach verschiedene deutsche Sicherheitsbehörden bereits seit geraumer Zeit erfolgreich mit dem Instrument des heimlichen Abziehens von Daten auf fremden Computern mittels spezieller Software" arbeiten würden.
Im Anschluß an den Einleitungstext fügen die Abgeordneten zehn wichtige und interessante Fragen an, auf deren Auflösung durch die Bundesregierung man gespannt sein kann.Dieses Instrumentarium befindet sich nach Aussage des Bundesministeriums des Innern in der Entwicklung. Dennoch ordnete ein Ermittlungsrichter beim Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 21. Februar 2006 eine Online-Durchsuchung zum Nachteil eines Beschuldigten an.
In einem Schreiben vom 31. März 2006 wendet sich der damalige Generalbundesanwalt an den Präsidenten des Bundeskriminalamtes, Jörg Ziercke, mit der Bitte, beim BKA die technischen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Anordnungen von Online-Durchsuchungen durchgeführt werden können. In gleichem Schreiben wies der Generalbundesanwalt darauf hin, dass "dem Vernehmen nach verschiedene deutsche Sicherheitsbehörden bereits seit geraumer Zeit erfolgreich mit dem Instrument des heimlichen Abziehens von Daten auf fremden Computern mittels spezieller Software" arbeiten würden.
Via: hib - Im Bundestag notiert: Abziehen von Daten auf fremden Computern mittels spezieller Software.
Gerade noch dazu den Hinweis auf das Plenarprotokoll zur Aktuellen Stunde zum gleichen Thema vom 13.12.2006 aufgeschnappt, die von den Grünen beantragt wurde. Lest es Euch ab Seite 31 durch – die Leichtfertigkeit und "Arroganz der Macht" pur.
von rabenhorst - Owl,
gepostet am Montag, 18. Dezember 2006 um 22:12

