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NRW: Verfassungschutz darf jetzt legal in Computer eindringen

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In NRW hat die schwarz-gelbe Koalition das “Verfassungsschutzgesetz” verabschiedet: NRW-Landtag verabschiedet Verfassungsschutzgesetz.

Das Gesetz soll die Befugnisse des Verfassungsschutzes erweitern. Damit soll nach Ansicht der Landesregierung eine rechtssichere Grundlage geschaffen werden, um zum Beispiel Bankkonten, Telefone und Computer von Extremisten kontrollieren zu können. Laut Wolf sei die geplante Kontrolle von Internet und Privatcomputern ein Mittel, um Informationen über Anschlagspläne zu erhalten. Das Gesetz soll dem NRW-Verfassungsschutz auch verdeckten Zugriff auf “Festplatten” und andere “informationstechnische Systeme” im Internet geben, also für so genannte Online-Durchsuchungen.

Jetzt darf dort der Verfassungsschutz auch legal in private Computer einbrechen, weil FDP-Innenminister Ingo Wolf ein ganz komisches Verständnis von Privatsphäre im digitalen Zeitalter hat und dies im Vorfeld der Entscheidung oftmals verbal unter Beweis gestellt hat:

“Wer die Überprüfung von Daten auf Rechnern potenzieller Terroristen für einen Einbruch in den grundgesetzlich geschützten Wohnraum hält, hat das Wesen des Internets nicht verstanden”, betonte Wolf. Der Nutzer befinde sich weltweit online und verlasse damit bewusst und zielgerichtet die geschützte häusliche Sphäre. “Der Standort des Computers ist dabei völlig unerheblich. Es findet zudem keinerlei Überwachung der Vorgänge in der Wohnung selbst statt”, erläuterte der Innenminister.

Aber das hatten wir ja schon mehrmals.

von netzpolitik.org : Datenschutz, gepostet am Mittwoch, 20. Dezember 2006 um 14:45
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