Bestätigungen zur Kartenbefreiung
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Hier die nachgefragten Reaktionen auf die weihnachtliche Kartenbefreiung:
Man könnte jetzt auch noch einen Auszug der eventuell immer noch vorhandenen und gespeicherten Daten einfordern, aber gut. Trotzdem hängt man zehn Jahre im Speicher, wenn der Verweis von Payback auf das Handelsgesetzbuch zutrifft und müsste nach zehn Jahren erneut aktiv werden – wenn man sich dann noch daran erinnert. Man beachte den Hinweis bei Payback am Anfang wegen der verspäteten Bearbeitung und das gleiche Datum in beiden Briefen. Könnte ein Zufall sein.


von rabenhorst - Owl,
gepostet am Samstag, 30. Dezember 2006 um 20:43

