Bundestrojaner kann Belastungsmaterial unterschieben
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... zumindest in ZAFs fiktiver Bedienungsanleitung (Punkt 3c). Da ist was dran. Wenn die Staatsgewalt ohne Zeugen in meinen Rechner eindringt, fehlt es an unabhängiger Kontrolle über ihr Tun und Lassen. Um dem abzuhelfen, gibt es rechtliche Hürden und bestimmte Auflagen für Hausdurchsuchungen. Als Bürger hat man ein ureigenes Interesse daran, dass solche Bestimmungen auch bei anderen Formen der Untersuchung bestehen. Also: Keine Rechtsgrundlage für Bundestrojaner schaffen!
von Notizen aus einer interessanten Zeit - Datenschutz,
gepostet am Mittwoch, 17. Januar 2007 um 19:58

