Bundesregierung steht voll hinter ATS
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Wie bei der Übermittlung der Fluggastdaten an die US-Sicherheitsbhehörden sieht die EU und die Bundesregierung auch beim Einsatz des Rasterinstruments ATS (Automated Targeting System) keine Kritikpunkte oder Datenschutzprobleme.
Obwohl es sich dabei um ein internes Bewertungssystem der US-Sicherheitsbehörden handelt, das Einreisende wie die zahlreichen Vorgänger zuvor zu Terroristen oder Terrorverdächtigen stempeln kann, dessen Daten zusammen mit der Risikoeinstufung vierzig Jahre gespeichert und mit anderen Datenbeständen der US-Sicherheitsbehörden verknüpft werden, so dass eine Terroreinstufung auch auf Lebenszeit möglich ist und es keinerlei Möglichkeiten für Betroffene gibt, den eigenen Datensatz einzusehen, geschweige denn gegen die Einstufung Rechtsmittel einzulegen, reicht es der Bundesregierung wie der EU-Kommission und vorgerigen EU-Ratspräsidentschaft wie beim PNR-Deal, dass die Nachfrage seitens des Bundesinnenministeriums an das US-Heimatschutzministerium, ob denn auch die "Datenschutz-Selbstverpflichtungserklärung" des US-Heimatschutzministeriums zum Abkommen zur Übermittlung europäischer Flugpassagierdaten auch für ATS gilt, bejaht wurde. Das geht aus einer Antwort der Bundesrgierung aufgrund einer Kleinen Anfrage von Abgeordneten der FDP-Bundestagsfraktion hervor.
Obwohl Systeme wie das ATS, bei denen auch nicht auszuschließen ist, dass deren Risikoeinstufungen wiederum in andere "Terror-Watchlists" der USA, der EU und UN einfließen und deren Daten über den Datenaustausch zwischen den Datenbanken nationaler Sicherheitsbehörden international herumvagabundieren können, langfristige, negative Konsequenzen für die per ATS gescreenten Europäer und Bundesbürgr haben können, besteht für die Bundesregierung auch kein Anlass zur Beurteilung der Rechtsschutz- und Datenschutzmöglichkeiten von Bundesbürgern, wonach sich die FDP-Abgeordneten ebenfalls erkundigt hatten. "Ausgeforscht" würde eh kein Bundesbürger oder Unternehmen nach Meinung der Bundesregierung, obwohl selbst "besondere Essenswünsche" vom ATS erfasst werden, wie es in der Anfrage heißt.
Angesichts der Dutzenden von miteinander verbundenen und von US-Sicherheitsbehörden geführten Data-Mining Systemen, die kein Mensch mehr durchblicken, geschweige denn überblicken kann, muss der Bundesregierung wohl ein "Verprechen" reichen, da sie auch nichts dazu unternimmt, sich selbst einen Überblick zu verschaffen, denn "die Bundesregierung führt keine Übersichten über von US-amerikanischen Behörden geführte Datenerfassungssystemen".
Siehe auch:
Lernziel - Automated Targeting System ... alles ganz harmlos
Obwohl es sich dabei um ein internes Bewertungssystem der US-Sicherheitsbehörden handelt, das Einreisende wie die zahlreichen Vorgänger zuvor zu Terroristen oder Terrorverdächtigen stempeln kann, dessen Daten zusammen mit der Risikoeinstufung vierzig Jahre gespeichert und mit anderen Datenbeständen der US-Sicherheitsbehörden verknüpft werden, so dass eine Terroreinstufung auch auf Lebenszeit möglich ist und es keinerlei Möglichkeiten für Betroffene gibt, den eigenen Datensatz einzusehen, geschweige denn gegen die Einstufung Rechtsmittel einzulegen, reicht es der Bundesregierung wie der EU-Kommission und vorgerigen EU-Ratspräsidentschaft wie beim PNR-Deal, dass die Nachfrage seitens des Bundesinnenministeriums an das US-Heimatschutzministerium, ob denn auch die "Datenschutz-Selbstverpflichtungserklärung" des US-Heimatschutzministeriums zum Abkommen zur Übermittlung europäischer Flugpassagierdaten auch für ATS gilt, bejaht wurde. Das geht aus einer Antwort der Bundesrgierung aufgrund einer Kleinen Anfrage von Abgeordneten der FDP-Bundestagsfraktion hervor.
Obwohl Systeme wie das ATS, bei denen auch nicht auszuschließen ist, dass deren Risikoeinstufungen wiederum in andere "Terror-Watchlists" der USA, der EU und UN einfließen und deren Daten über den Datenaustausch zwischen den Datenbanken nationaler Sicherheitsbehörden international herumvagabundieren können, langfristige, negative Konsequenzen für die per ATS gescreenten Europäer und Bundesbürgr haben können, besteht für die Bundesregierung auch kein Anlass zur Beurteilung der Rechtsschutz- und Datenschutzmöglichkeiten von Bundesbürgern, wonach sich die FDP-Abgeordneten ebenfalls erkundigt hatten. "Ausgeforscht" würde eh kein Bundesbürger oder Unternehmen nach Meinung der Bundesregierung, obwohl selbst "besondere Essenswünsche" vom ATS erfasst werden, wie es in der Anfrage heißt.
Angesichts der Dutzenden von miteinander verbundenen und von US-Sicherheitsbehörden geführten Data-Mining Systemen, die kein Mensch mehr durchblicken, geschweige denn überblicken kann, muss der Bundesregierung wohl ein "Verprechen" reichen, da sie auch nichts dazu unternimmt, sich selbst einen Überblick zu verschaffen, denn "die Bundesregierung führt keine Übersichten über von US-amerikanischen Behörden geführte Datenerfassungssystemen".
Siehe auch:
Lernziel - Automated Targeting System ... alles ganz harmlos
von rabenhorst - Owl,
gepostet am Montag, 22. Januar 2007 um 19:04

