Mikado und der Datenschutz in Deutschland
Inwieweit die Datenschützer sich in Deutschland evtl. der Lächerlichkeit preisgegeben haben, kann man heute bei Udo nachlesen. Wie schon der Kollege Harald von Bose aus Sachsen-Anhalt, sieht auch der Hamburgische Kollege keine datenschutzrechtlichen Probleme mit der Aktion Mikado.
… bei der von Ihnen angesprochenen Auswertung von Kreditkartenzahlungen handelte es sich nicht um eine Rasterfahndung, sondern um eine Ermittlungsmaßnahme gegen bestimmte Straftäter. […] Die Kreditkartenunternehmen haben nur die Daten von Kunden herausgefunden und an die Staatsanwaltschaft weitergegeben, die sich auf die angefragten Kriterien bezogen. Datenschutzrechtlich war das Verfahren nicht zu beanstanden.
Es ist also nicht wirklich ein Wunder, wenn die EU mit einer Klage droht, weil die Datenschützer in Deutschland nicht unabhängig arbeiten. Mit der Aktion Mikako hat der Datenschutz in Deutschland sein hässliche Fratze in ganzer Breite gezeigt.

