Versatel, das eigene Rechtsverständnis und der Datenschutz seiner Kunden
Oli hatte schon auf die Praxis der Provider hingewiesen, wie lange und ob sie überhaupt Verbindungsdaten speichern. Interessantes dazu berichtet nun Heise über den Provider Versatel:
Mit Postings von abgemahnten Versatel-Flatrate-Nutzern konfrontiert, räumte Versatel-Pressesprecher Stefan Sayder ein, dass es Fälle gebe, “in denen Versatel im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen IP-Adressen seiner Kunden speichert – zum Beispiel im Zusammenhang mit Auskunftsersuchen der Staatsanwaltschaft, einzelner Polizeibehörden oder auch Rechtsanwaltskanzleien”. Die “Sicherung von Verkehrsdaten”, so Sayder, erfolge unter anderem dann, “wenn eine Strafverfolgungsbehörde oder eine Anwaltskanzlei Versatel über einen Verdacht der missbräuchlichen bzw. rechtswidrigen Inanspruchnahme von Anzeige Telekommunikationsleistungen informiert”.
Tja, für mich ein Skandal sondergleichen - und die sonst eher zurückhaltenden Kollegen von Heise schreiben diesmal auch deutliche Worte:
Bemerkenswert ist an dieser Auskunft, mit welcher Selbstverständlichkeit Versatel “Rechtsanwaltskanzleien” zu Vertretern der Exekutive adelt und deren Wünsche jenseits aller Datenschutzvorschriften erfüllt.
In Zeiten wo die Abmahnungen sehr tief fliegen, muss man mit Worten sehr vorsichtig sein. Mit meinem Demokratieverständnis hat das Vorgehen des Providers Versatel nichts, aber auch gar nichts zu tun. Man kann eigentlich nur jeden Freund / Bekannten, den man kennt, und der bei Versatel Kunde ist, auf diese Machenschaften dieses Verhalten aufmerksam machen.
Wozu also noch Gerichte, wenn ein großes Unternehmen wie Versatel schon AbmahnRechtsanwälte zur Exekutive zählt?
Nachtrag: Telepolis - Wer die Verbindungsdaten speichert (und das Gegenteil behauptet)

