Heiße Phase für die US-Vorratsdatenspeicherung
Dieser Text ist im Cache von metaowl.de - das Original ist hier zu finden.
Das Vorantreiben der Datenvorratsspeicherung in den USA tritt in eine heiße Phase ein, denn wie Declan McCullagh in GOP revives ISP-tracking legislation berichtet, gibt es wieder einen neuen Entwurf eine Gesetzes, dass sich Internet Stopping Adults Facilitating the Exploitation of Today’s Youth Act (SAFETY) of 2007 nennt und von dem texanischen Republikaner und Kongressabgeordneten Lamar Smith "stammt", der auch einer der Vorsitzenden des Justizausschusses des US-Kongresses ist.
Wie aus dem Titel des Gesetzes hervorgeht, sind es diesmal wieder nicht Terroristen, die für das Pushen der VDS herhalten oder Angehörige der Organsisierten Kriminalität, sondern Pädophile und Kinderpronografen, die immer dann ins Feld geführt werden, wenn die beiden anderen Variablen nicht ziehen.
In dem Gesetz heißt es:
Sollte sich die VDS in den USA ebenso wie in Europa durchsetzen können, wobei es unerheblich ist, welche Bedrohungszenarien man dafür benutzt, würde es nicht mehr lange dauern, bis sich die VDS auch in allen anderen Ländern mit nennenswertem Internet- und Telekommunkationsaufkommen verankert.
Das bedeutet angesichts der parallelen Bemühungen um eine internationale Vernetzung der Sicherheitsdatenbanken und den ungehinderten Informationsauatusch zwischen internationalen Sicherheitsbehörden, dass es nicht allein um die Möglichkeit geht, dass ein Staat lokale Kommunikations- und Nutzungsprofile über einen Internetnutzer anfertigen kann, der Kunde in seinem Staatsgebiet ist, sondern um die Möglichkeit, die Profile international auszuweiten, um internationale Kommunikationsbeziehungen bis in ihre feinsten Verästelungen auszuwerten – praktisch:
Ich unterhalte z. B. per E-Mail ein paar Beziehungen zu anderen deutschen Internetusern und einzelne Beziehungen zu Internetusern aus Land A (mit verankertem VDS-Regime), die durch die europäische/bundesdeutsche VDS erfasst werden. Meine deutschen Kommunikationspartner unterhalten ihrerseits auch inländische Beziehungen und Auslandsbeziehungen in Land A, darüber hinaus mit Land B (ebenfalls mit eigener VDS) und die dortigen Internetnutzer sind ihrerseits wieder mit anderen Nutzern aus ihrem eigenen Land und darüber hinaus in Land C, D, E... verbunden. Was dann nur noch fehlt, um globale Kommunikationsbeziehungen zu erfassen, ist die Zusammenführung bzw. Abgleich der jeweiligen VDS-Daten per Data-Mining Prozeduren.
Wie aus dem Titel des Gesetzes hervorgeht, sind es diesmal wieder nicht Terroristen, die für das Pushen der VDS herhalten oder Angehörige der Organsisierten Kriminalität, sondern Pädophile und Kinderpronografen, die immer dann ins Feld geführt werden, wenn die beiden anderen Variablen nicht ziehen.
In dem Gesetz heißt es:
SEC. 6. RECORD RETENTION REQUIREMENTS FOR INTERNET SERVICE PROVIDERS.
(a) REGULATIONS. -- Not later than 90 days after the date of the enactment of this section, the Attorney General shall issue regulations governing the retention of records by Internet Service Providers. Such regulations shall, at a minimum, require retention of records, such as the name and address of the subscriber or registered user to whom an Internet Protocol address, user identification or telephone number was assigned, in order to permit compliance with court orders that may require production of such information.
Die Ausarbeitung der Vorschriften zur Vorratsdatenspeicherung soll demnach US-Innenminister Gonzales übernehmen, der bereits zuvor selbst kräftig für die VDS getrommelt hatte. Bisherige Gesetzesentwürfe zur Durchsetzung der VDS in den USA wie der Vorschlag des Bundesstaates Colorado schafften es bisher nie bis in den US-Kongress – das ist jetzt mit dem "Safety Act 2007" anders, der als erster "VDS Gesetzentwurf" in den US-Kongress eingebracht wurde.(a) REGULATIONS. -- Not later than 90 days after the date of the enactment of this section, the Attorney General shall issue regulations governing the retention of records by Internet Service Providers. Such regulations shall, at a minimum, require retention of records, such as the name and address of the subscriber or registered user to whom an Internet Protocol address, user identification or telephone number was assigned, in order to permit compliance with court orders that may require production of such information.
Sollte sich die VDS in den USA ebenso wie in Europa durchsetzen können, wobei es unerheblich ist, welche Bedrohungszenarien man dafür benutzt, würde es nicht mehr lange dauern, bis sich die VDS auch in allen anderen Ländern mit nennenswertem Internet- und Telekommunkationsaufkommen verankert.
Das bedeutet angesichts der parallelen Bemühungen um eine internationale Vernetzung der Sicherheitsdatenbanken und den ungehinderten Informationsauatusch zwischen internationalen Sicherheitsbehörden, dass es nicht allein um die Möglichkeit geht, dass ein Staat lokale Kommunikations- und Nutzungsprofile über einen Internetnutzer anfertigen kann, der Kunde in seinem Staatsgebiet ist, sondern um die Möglichkeit, die Profile international auszuweiten, um internationale Kommunikationsbeziehungen bis in ihre feinsten Verästelungen auszuwerten – praktisch:
Ich unterhalte z. B. per E-Mail ein paar Beziehungen zu anderen deutschen Internetusern und einzelne Beziehungen zu Internetusern aus Land A (mit verankertem VDS-Regime), die durch die europäische/bundesdeutsche VDS erfasst werden. Meine deutschen Kommunikationspartner unterhalten ihrerseits auch inländische Beziehungen und Auslandsbeziehungen in Land A, darüber hinaus mit Land B (ebenfalls mit eigener VDS) und die dortigen Internetnutzer sind ihrerseits wieder mit anderen Nutzern aus ihrem eigenen Land und darüber hinaus in Land C, D, E... verbunden. Was dann nur noch fehlt, um globale Kommunikationsbeziehungen zu erfassen, ist die Zusammenführung bzw. Abgleich der jeweiligen VDS-Daten per Data-Mining Prozeduren.
von rabenhorst - Owl,
gepostet am Mittwoch, 7. Februar 2007 um 17:19

