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Biometrische Arbeitszeiterfassung nicht ohne Betriebsvereinbahrung

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Wie der oberste Gerichtshof in Österreich jetzt entschieden hat, darf die Arbeitszeiterfassung mit biometrischen Verfahren nicht ohne eine Betriebsvereinbarung durchgeführt werden. Die Erfassung der Arbeitszeiten mittels Fingerabdrücken ist ein starker Eingriff in die Menschenwürde für ein vergleichsweise triviales Ziel. Vorzuziehen seien die grundrechtsschonenderen Alternativen wie z.B. Stechuhren oder Magnetkarten.

von netzpolitik.org, gepostet am Freitag, 9. Februar 2007 um 14:45
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