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Die Exekutive läßt nicht locker

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Verärgert zeigte sich Ziercke über die Aussage von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD), die vor staatlichen Hackern gewarnt habe. “Dann müsste man auch Polizisten, die mit richterlichem Beschluss eine Wohnung durchsuchen, als Einbrecher bezeichnen”, sagte er. “Niemand muss Orwellsche Verhältnisse befürchten – 99,99 Prozent der Bevölkerung werden davon nicht betroffen sein.”

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Gerne und oft nenne ich diese Begriffe, um deutlichst auf die Gewaltenteilung in diesem Land hinzuweisen und wie sehr diese doch immer mehr schwindet. Da oben spricht jemand von der Exekutive, der ausführenden Gewalt. Daneben existiert noch die Legislative, die gesetzgebende Gewalt und die Judikative, die richterliche Gewalt.
Insbesondere zu denken gibt die Sache mit der Wohnungsdurchsuchung, ich denke mal daran hakt doch das ganze. Wäre eine Wohnungsdurchsuchung gerechtfertigt würde man wohl diesen Weg gehen, um an jegliche Information zu kommen. Das man die Onlinedurchsuchung möchte, bedeutet wohl, das diese kleinere Hürden in den Weg legt und somit desöfteren zu bewerkstelligen ist, selbst bei eher kleinen Anlässen, die eine Wohnungsdurchsuchung eben nicht rechtfertigen würden. Der oben angebrachte Vergleich wäre also jener zwischen Äpfeln und Birnen.
Natürlich habe ich nirgends eine nähere Definition gefunden, die das ganze vergleichbar definiert, recht schwammig ist es und wird wohl von Fall zu Fall entschieden. Das dabei ein Richter der Onlinedurchsuchung (wenn überhaupt so möglich)1 eher zustimmt, als einer Wohnungsdurchsuchung, dürfte wohl unter logischen Gesichtspunkten erkennbar sein.


  1. aber auch wenn nicht direkt offenbahr, kann diese Onlinedurchsuchung doch auch in den juristischen Gefilden neue Tore öffen, die noch ganz andere Dinge ermöglichen []
von .get privacy, gepostet am Freitag, 16. Februar 2007 um 12:39
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