Das neue Telemediengesetz und die Blogs
Auch zukünftig müssen Webseiten mit kommerziellem Hintergrund, egal ob sie kostenpflichtige Online-Inhalte anbieten oder nicht, ein Impressum haben. Es bleibt abzuwarten, ob sich auch die Rechtsprechung dieser Ansicht anschließen wird.
In jedem Fall sollte ein Webseiten-Betreiber ein Impressum auf seine Homepage packen, um jeden Ärger von vornherein zu vermeiden.
Der letzte Satz dürfte wohl entscheidend und von vielen im Netz noch nicht begriffen sein, das Impressum sollte rein und Dinge wie auf Anfrage oder völlig privat etc. sind eben daneben, bar jeder Realität. Von den recht sinnfreien Disclaimern ganz zu schweigen, die keinerlei Rechtssicherheit bieten.
Jede Webseite oder jedes sonstige Telemedium, das journalistisch-redaktionelle Inhalte anbietet und eine gewisse Regelmäßigkeit bei der Erscheinung hat, muss seine Recherche nach “anerkannten journalistischen Grundsätzen” durchführen.
Das könnte z.B. zum enormen Pferdefuß für Weblogs mutieren, denn was versteht man darunter und ist der Mangel an Quellennennungen in der etablierten Presse tatsächlich ein Beispiel das der Nachahmung wert ist? Ich denke wohl kaum. In einem rechtlichen Nirwarna bewegt man sich ohnehin fortwährend mit jedem Text, mit jedem Wort das man in der Öffentlichkeit äußert. Aber wenn Profis die angesprochenen Qualitäten missen lassen, wie soll da Otto-Normal-Schreiberling mithalten können?
Also, um es noch einmal deutlich zu sagen: Durch das TMG sind KEINERLEI NEUE datenschutzrechtliche Verpflichtungen aufgestellt worden. In diesem Bereich bleibt alles beim alten.
und
Insofern sind diese datenschutzrechtlichen Muster-Datenschutzerklärungen - bei strenger Interpretation des Wortlauts - absolut untauglich und helfen auch nicht weiter.
Don’t panic ist die Quintessenz von Dr. Bahr und dem sollte man sich anschließen. Impressum rein, Quellennennung bei Zitaten etc. und gut ist. D.h. business as usual. Natürlich sollte man sich den ganzen Text durchlesen, ist sehr informativ und beseitigt vielleicht so manche urban legend , die durchs Netz geistert. Finde ich gut das es noch ein paar Anwälte gibt, die sich die Mühe machen ein wenig Licht ins juristische Dunkel zu bringen.

