Liebe Blogger-Kollegen, liebe Kollegen von Heise
> T-Com speichert IP-Adressen nur noch sieben Tage - heise.de
Was soll dieses nur? Bei Flatrates sind selbst diese sieben Tage offensichtlich rechtswidrig - höchst richterlich entschieden. Da von nur zu sprechen, relativiert die offensichtlich rechtswidrige Praxis der Internetprovider - wie Oli schon schrieb, machen sie es wohl nicht, weil es höchst richterlich entschieden wurde, oder gar weil sie den Kunden entgegen kommen wollen, sondern weil es wohl wirtschaftlich nicht so schön ist, wenn die eigenen Mitarbeiter unzählige Anfragen der Industrie beantworten müssen - man denke nur an das neue Auskunftrecht, was nun ab März in Kraft tritt. Da liegt der Hase im Pfeffer verborgen.
Achja, und lieber Herr Bundesbeauftragter des Datenschutzes,
sollte diese Aussage stimmen:
Die Vorgehensweise habe die T-Com mit dem Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit abgestimmt. Die technische Umsetzung in den Systemen werde noch einige Monate in Anspruch nehmen.
Bitte einfach zurücktreten. Dass Datenschutzbeauftrage in unserem Land zahnlose Tiger sind, wie die ZAF schreibt, das wussten wir schon immer. Ein Bundesbeauftragter für den Datenschutz, der aber das offensichtlich rechtswidrige Verhalten der Intenetprovider abnickt, ja sogar mit ihnen abstimmt, ausarbeitet, ist nichts weiter als ein Steigbügelhalter der Industrie und der Politik - einer Karikatur seiner selbst.

