Offener Brief an Herrn Peter Schaar, Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Sehr geehrter Herr Schaar,
mit auf der einen Seite Interesse und auf der anderen Seite großer Ungläubigkeit habe ich heute Ihren Nachschlag bzgl. der Praxis deutscher Provider die Verbindungsdaten ihrer Kunden zu speichern bei heise.de gelesen. Sie behaupten dort als Bundesbeauftrager für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, dass die Speicherung der Verbindungsdaten der Telekom für den Zeitraum von 7 Tagen angemessen ist. Lieber Herr Schaar, ich möchte Sie hiermit auffordern, sofort von Ihrem Amt zurückzutreten. Sie sind als Datenschutzbeauftragter für unser Land nicht mehr länger tragbar, eine Karikatur dessen, was eigentlich Ihr Job sein sollte, was ihre so wichtige Position in diesem Land darstellt.
Gerne begründe ich Ihnen das:
Der BGH hat mit AZ III ZR 40/06 entschieden, dass bei Flatrates grundsätzlich die IP-Adresse eine Teilnehmers nach Trennung der Verbindung zu löschen ist. Die Telekom interpretiert dies als Einzelfall, tatsächlich war es aber sehr wohl eine Grundsatzentscheidung. Dies war in den letzten Jahren einer der wenigen Siege für den Datenschutz in unserem Land - ein Land, in dem Privatsphäre, Datenschutz und die informelle Selbstbestimmung immer mehr in den Hintergrund treten, von Politikern als lästig angesehen werden.
Schon damals scherte sich die (Provider-) Industrie nicht um dieses Urteil. Ein Urteil des Bundesgerichtshofes wurde von denen, die es ansprechen sollte, mit Füssen getreten. Was haben in dieser Zeit die Datenschützer getan, insbesondere Ihre Person, Sie, als Datenschutzbeauftrager des Bundes? Offensichtlich haben sie z. B. mit der Telekom kooperiert.
Die Telekom speichert nun seit kurzer Zeit 7 Tage die Verbindungsdaten ihrer Kunden. Zwischen sofort trennen nach Verbindungsende und 7 Tagen sind meiner Meinung nach immer noch Unterschiede zu finden, um nicht zu sagen genau 7 Tage. Sie, als Datenschutzbeauftrager, nicken diese immer noch offensichtlich - wenn ich das Urteil des BGH’s korrekt interpretiere - rechtswidrige Praxis ab.
Das macht Sie in meinen Augen zum willigen Steigbügelhalter der Industrie und der deutschen Politik. Das ist für mich nicht mehr hinnehmbar. Ich, als ein Mensch, der sich sehr um den eigenen Datenschutz bemüht, dem die eigene Privatshäre sehr wichtig ist, fühle mich von Ihnen nicht mehr ausreichend oder gar im Ansatz vertreten. Das Gegenteil ist sogar der Fall.
Ich fühle mich durch Sie verraten, um nicht zu sagen verkauft.
Lieber Herr Schaar, ich bin mit sicher, sie werden ganz schnell wieder einen Job in der Industrie finden, darum tun Sie den Menschen, den der Datenschutz in unserem Land noch wichtig ist, einen Gefallen:
Bitte treten Sie mit sofortiger Wirkung zurück!
Sie werden weich fallen, und vielleicht folgt ja jemand in Ihr Amt, der sich wirklich um die Belange kümmert, die diese so immens wichtige Tätigkeit mit sich bringt. Das ist bei Ihnen offensichtlich nicht der Fall.
Mit freundlichen Grüßen
Chris
http://www.get-privacy.info
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