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Sieben Tage Verbindungsdaten-Speicherung ist angemessen?

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Heise: Datenschützer hält siebentägige Speicherung von Verbindungsdaten für angemessen.

Gemäß dem Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar ist die von der T-Com jetzt praktizierte einwöchige Vorhaltung von Verbindungsdaten bei Flatrates gesetzeskonform und datenschutzverträglich. “Als Aufsichtsbehörde versuchen wir, das geltende Recht bei den Telekommunikationsunternehmen durchzusetzen”, erklärte Schaar gegenüber heise online. Das heranzuziehende Telekommunikationsgesetz (TKG) erlaube in den Paragraphen 96, 97 und 100 eine Verwendung von “Verkehrsdaten” zur Entgeltberechnung und zur Missbrauchseingrenzung. Nach Paragraph 109 TKG sei der Anbieter ferner verpflichtet, angemessene Maßnahmen zum Schutz des Netzes gegen unerlaubte Zugriffe beziehungsweise äußere Angriffe zu treffen. “Bei einer siebentägigen Frist ist dies genau der Fall”, warb Schaar für seinen in Gesprächen mit der Deutschen Telekom durchgesetzten Vorschlag.
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Scharf kritisierte der Datenschützer zugleich, dass das Justizministerium bei dem geplanten Umsetzungsvorhaben auch Anbieter von E-Mail-Konten zur Erhebung von Kundendaten und zur Identifizierung von Nutzer verpflichten will. “Eine entsprechende Vorgabe findet sich nicht in der Richtlinie”, betonte Schaar. Zugleich stehe das Vorhaben in Widerspruch zu dem in der Debatte um die Verabschiedung der Direktive immer wieder gegebenen Versprechen, keine neuen Pflichten zur Erhebung von Daten im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung einführen zu wollen.

von netzpolitik.org, gepostet am Montag, 26. Februar 2007 um 14:07
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