Telemediengesetz tritt in Kraft ? Vorratsspeicherung von Nutzerdaten bleibt unzulässig
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Heute ist das Telemediengesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. In Kraft tritt es morgen – am 1. März 2007 – gemeinsam mit dem Neunten Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Teledienstegesetz, Teledienste-Datenschutzgesetz und Mediendienste-Staatsvertrag fallen weg.
Wichtig ist, dass die geplante Vorratsdatenspeicherung keine Auswirkungen auf Telemedien (also Betreiber von Internet-Seiten und -Diensten) hat. Der Gesetzentwurf des Justizministeriums zur Vorratsdatenspeicherung soll nur das [...]
von Daten-Speicherung.de - minimum data, maximum privacy,
gepostet am Mittwoch, 28. Februar 2007 um 19:02

