Unsichere und geschützte E-Mail Sphären
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Wenn ich die Meldung zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts bezüglich des Zugriffs auf beim E-Mail Provider gespeicherten E-Mails durch Strafverfolgungsbehörden lese, dann weiß ich, warum ich nie diese E-Mail Funktionen genutzt habe und bis zum heutigen Tag meine E-Mails mehrmals täglich mit dem guten alten POP3 abhole (per SSL/TLS versteht sich).
Man mag mir zwar damit kommen, wie komfortabel es sei, mobil und überall auf woanders gespeicherten E-Mails per IMAP oders sonstwas zuzugreifen, aber E-Mails sind eh schon einigen Angriffspunkten ausgesetzt. Sei es, dass der Mailpartner meine und seine Mails ohne SSL/TLS empfängt und sendet oder auf die zusätzliche Inhaltsverschlüsselung per OpenPGP verzichtet, die Möglichkeit, dass irgendwelche geheimdienstlichen Datenstaubsauger und Data-Miner den E-Mail Verkehr scannen oder eines Tages mein E-Mail Provider theoretisch eine Überwachungsanordnung erhalten könnte, wenn nicht die Verkehrsdatenvorratsspeicherung eines Tages um die Inhaltsdatenvorratsspeicherung ergänzt wird – da muss ich nicht noch freiwillig meine gesamte E-Mail Kommunikation selbst auf Vorrat speichern, auf das sie zur möglichen Verfügungsmasse von Strafverfolgungsbehörden, Geheimdiensten oder neugierigen E-Mail Providern werden könnte. Zwischenspeichern ja, aber nur von Mailabruf zu Mailabruf.
Außerdem kann man mittlerweile ganz bequem (und verschlüsselt, wenn man will) auf einen USB-Stick den kompletten Mailclient plus Profil und Mailboxen unterbringen, transportieren und mobil nutzen. Und wer stationär am heimischen PC und mobil auf dem USB-Stick immer den gleichen Datenbestand haben will, setzt halt irgendwelche Synchonisierungsmechansimen ein.
Was ein paar Juristen oder das Bundesverfassungsgericht dazu meinen, was eine E-Mail zur Kommunikation macht oder nicht macht, ist mir an dieser Stelle und bei der täglichen Praxis herzlich egal. Egal ist diese Definition hinsichtlich der rechtlichen Legitimationsgrundlagen, wann und wo Strafverfolgungsbehörden und Geheimdienste überhaupt auf E-Mails zugreifen dürfen, natürlich nicht.
Aber aus rein persönlicher Perspektive beginnt die Kommunikation per E-Mail beim Absender und endet beim Empfänger. Sie umfasst den Sender, das Verfassen der E-Mail, ihren Inhalt, den Transport zum Empfänger über Mailserver und das Empfangen/Abrufen und Lesen der E-Mail. Das die E-Mail beim Mailprovider verharrt – sei es für ein paar Stunden wie bei POP3 oder für längere Zeiträume – ist doch völlig umaßgeblich für den Vorgang als solchen, für die Kommunikation, den Schutz des gesamten Kommunikationsvorgangs, der E-Mail Inhalte und der Beziehungen zwischen Personen, die sich über E-Mail Wechsel realisieren. Was ist daran unklar? Man könnte auch sagen, dass Mailboxspeicher bei Providern nur den technisch vor- oder ausgelagerten heimischen Mail-Speicherraum des Mailboxinhabers, des Senders und Empfängers darstellen. Inhalte dieses Speicherraums zählen für mich zum Kernbereich der privaten Lebensführung, der einen besonderen Schutz vor Zugriffen genießt und sich sozusagen virtuell-technisch in die Mailboxspeicher der Provider zu erstrecken hat.
Man mag mir zwar damit kommen, wie komfortabel es sei, mobil und überall auf woanders gespeicherten E-Mails per IMAP oders sonstwas zuzugreifen, aber E-Mails sind eh schon einigen Angriffspunkten ausgesetzt. Sei es, dass der Mailpartner meine und seine Mails ohne SSL/TLS empfängt und sendet oder auf die zusätzliche Inhaltsverschlüsselung per OpenPGP verzichtet, die Möglichkeit, dass irgendwelche geheimdienstlichen Datenstaubsauger und Data-Miner den E-Mail Verkehr scannen oder eines Tages mein E-Mail Provider theoretisch eine Überwachungsanordnung erhalten könnte, wenn nicht die Verkehrsdatenvorratsspeicherung eines Tages um die Inhaltsdatenvorratsspeicherung ergänzt wird – da muss ich nicht noch freiwillig meine gesamte E-Mail Kommunikation selbst auf Vorrat speichern, auf das sie zur möglichen Verfügungsmasse von Strafverfolgungsbehörden, Geheimdiensten oder neugierigen E-Mail Providern werden könnte. Zwischenspeichern ja, aber nur von Mailabruf zu Mailabruf.
Außerdem kann man mittlerweile ganz bequem (und verschlüsselt, wenn man will) auf einen USB-Stick den kompletten Mailclient plus Profil und Mailboxen unterbringen, transportieren und mobil nutzen. Und wer stationär am heimischen PC und mobil auf dem USB-Stick immer den gleichen Datenbestand haben will, setzt halt irgendwelche Synchonisierungsmechansimen ein.
Was ein paar Juristen oder das Bundesverfassungsgericht dazu meinen, was eine E-Mail zur Kommunikation macht oder nicht macht, ist mir an dieser Stelle und bei der täglichen Praxis herzlich egal. Egal ist diese Definition hinsichtlich der rechtlichen Legitimationsgrundlagen, wann und wo Strafverfolgungsbehörden und Geheimdienste überhaupt auf E-Mails zugreifen dürfen, natürlich nicht.
Aber aus rein persönlicher Perspektive beginnt die Kommunikation per E-Mail beim Absender und endet beim Empfänger. Sie umfasst den Sender, das Verfassen der E-Mail, ihren Inhalt, den Transport zum Empfänger über Mailserver und das Empfangen/Abrufen und Lesen der E-Mail. Das die E-Mail beim Mailprovider verharrt – sei es für ein paar Stunden wie bei POP3 oder für längere Zeiträume – ist doch völlig umaßgeblich für den Vorgang als solchen, für die Kommunikation, den Schutz des gesamten Kommunikationsvorgangs, der E-Mail Inhalte und der Beziehungen zwischen Personen, die sich über E-Mail Wechsel realisieren. Was ist daran unklar? Man könnte auch sagen, dass Mailboxspeicher bei Providern nur den technisch vor- oder ausgelagerten heimischen Mail-Speicherraum des Mailboxinhabers, des Senders und Empfängers darstellen. Inhalte dieses Speicherraums zählen für mich zum Kernbereich der privaten Lebensführung, der einen besonderen Schutz vor Zugriffen genießt und sich sozusagen virtuell-technisch in die Mailboxspeicher der Provider zu erstrecken hat.
von rabenhorst - Owl,
gepostet am Mittwoch, 21. März 2007 um 16:20

