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Urteile des Bundesverfassungsgerichts

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Zum einen untersagte man die Überwachung eines Synagogen-Denkmals in Bayern (Regensburg) mit der Begründung, das dort überwiegend Personen aufgezeichnet werden, die überhaupt nicht gegen geltendes Recht verstoßen und die somit vielfältig gewonnen Daten u.U. einem Mißbrauch anheim fallen könnten. Darüber hinaus fehlt in Bayern auch die gesetzliche Grundlage dazu.
Zum anderen konstatierte man dem behördlichen Zugriff auf Emails eine Rechtsunsicherheit. Der üblichen Argumentationskette der Juristen, das z.B. eine Mail die beim Provider auf dem Server verharrt keine Kommunikation mehr darstelle, entsprach man also nicht. Das Gericht sprach sich zwar nicht absolut aus, stellt aber die bisherige Praxis in Frage und läßt somit Raum für weiteren Schutz.

Mal davon abgesehen von der Tadelung der zuvor angeführten Spitzfindigkeit Emails auf dem Server gespeichert stellen keine Kommunikation mehr dar, stellt sich doch hierbei eine Frage, bringen diese Entscheidungen etwas pro Datenschutz? Mitunter verhilft man indirekt den Behörden auch somit die Gesetze wasserdichter zu machen. Was erschreckender heutzutage ist, ist weniger die Unsicherheit in diesen Belangen, sondern die Vehemenz mit der versucht wird jeglichen Datenschutz zu unterwandern seitens des Staats.

von .get privacy, gepostet am Mittwoch, 21. März 2007 um 10:15
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