Bundesregierung verteidigt Telekommunikationsüberwachung in Karlsruhe
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Die gesetzliche Identifizierungspflicht für Telefon- und Handynutzer steht auf dem Prüfstand der Bundesverfassungsrichter. In der Verfassungsbeschwerde gegen das Telekommunikationsgesetz liegen nun die Stellungnahmen der Bundesregierung und der Datenschutzbeauftragten vor. Die Datenschutzbeauftragten bezeichnen die leichte Identifizierbarkeit aller Telekommunikationsnutzer als verfassungswidrig. Die Bundesregierung verteidigt die Regelungen demgegenüber als unverzichtbares Ermittlungsinstrument und will ab Herbst auch Verbindungsdaten speichern [...]
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gepostet am Freitag, 23. März 2007 um 0:55

