Schäubles (Des)informationen zur Kriegserklärung
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Die Kritik an den Überwachungsplänen bügelt der Herr Innenminister - je nachdem, wer ihm ein Mikrofon vor die Nase hält - zur Desinformation als "dumme Spekulationen" oder als Debatte mit "Mangel an Substanz" und mit "uninformierter Aufgeregtheit" ab. Das es sich mitnichten darum handelt, offenbart er einen Moment später in dem Interview mit dem Handelsblatt.
Zur präventiven, d. h. der "Gefahrenabwehr" dienenden Online-Durchsuchung für das BKA (per Grundgesetzänderung), die sich nach näherem Hinsehen um das Abfangen von Daten erweitert:
Zur präventiven, d. h. der "Gefahrenabwehr" dienenden Online-Durchsuchung für das BKA (per Grundgesetzänderung), die sich nach näherem Hinsehen um das Abfangen von Daten erweitert:
Wir waren uns alle einig, dass es zwischen der Gefahrenabwehr und der Strafverfolgung Unterschiede gibt. Und zur Abwehr schwerer Gefahren kann man eben unter Umständen stärkere Eingriffe vornehmen...
Unter bestimmten Voraussetzungen muss es zur Terrorabwehr für das BKA möglich sein, Computer heimlich zu durchsuchen...
Die Richter haben gesagt, dass im Zuge der Strafverfolgung für heimliche Online-Durchsuchungen keine Rechtsgrundlage vorhanden ist. Nun müssen wir eine rechtliche Grundlage schaffen, damit zumindest für die Gefahrenabwehr das Instrument zur Verfügung steht...
HB: Ganz konkret: Wollen Sie nur den Austausch von Daten zwischen zwei Computern kontrollieren oder wollen sie direkt auf die Daten eines einzelnen Computers zugreifen?
Wir brauchen beides. Über die rechtlichen Grenzen haben Bundesjustizministerin Zypries und ich ebenfalls gesprochen. Wenn – worüber sich die Juristen streiten - in diesen Fällen Art 13 Grundgesetz, der die Unverletzlichkeit der Wohnung garantiert, berührt ist, brauchen wir womöglich hier eine Ergänzung des Art 13, um diesen Eingriff auf eine verfassungsrechtliche sichere Grundlage zu stellen.
Zur dauerhaften Speicherung der biometrischen Fingerabdrücke in den Registern der Meldeämter (mit späterem Zugriff über ein zentrales Bundesmelderegister):
Unter bestimmten Voraussetzungen muss es zur Terrorabwehr für das BKA möglich sein, Computer heimlich zu durchsuchen...
Die Richter haben gesagt, dass im Zuge der Strafverfolgung für heimliche Online-Durchsuchungen keine Rechtsgrundlage vorhanden ist. Nun müssen wir eine rechtliche Grundlage schaffen, damit zumindest für die Gefahrenabwehr das Instrument zur Verfügung steht...
HB: Ganz konkret: Wollen Sie nur den Austausch von Daten zwischen zwei Computern kontrollieren oder wollen sie direkt auf die Daten eines einzelnen Computers zugreifen?
Wir brauchen beides. Über die rechtlichen Grenzen haben Bundesjustizministerin Zypries und ich ebenfalls gesprochen. Wenn – worüber sich die Juristen streiten - in diesen Fällen Art 13 Grundgesetz, der die Unverletzlichkeit der Wohnung garantiert, berührt ist, brauchen wir womöglich hier eine Ergänzung des Art 13, um diesen Eingriff auf eine verfassungsrechtliche sichere Grundlage zu stellen.
Erinnern Sie sich doch mal an die Volkszählung vor 20 Jahren. Da haben sich anfangs auch alle darüber aufgeregt, hinterher hat die große Mehrheit gesagt: Die Aufregung war doch unnötig...
Wenn sie bisher einen ganz konventionellen Ausweis beantragt haben, mussten sie zwei Lichtbilder mitbringen. Einer kommt in den Pass, das andere Bild bleibt beim Einwohnermeldeamt. Genauso verhält es sich bei den biometrischen Daten. Und die sollen jetzt nicht beim Amt gespeichert werden dürfen? Das kann doch nicht wahr sein...
Es geht zunächst um die Dokumentensicherheit und die Rückkopplung mit den Passbehörden. Aber nur damit es nicht vernetzt werden kann, können wir die Daten doch nicht gleich vernichten. Dieselben Menschen, die viel reisen, erwarten vom Staat dass sie auch überall sicher sind.
Bei den übrigen Punkten wird es sich ebenfalls um tatsächliche Absichten handeln. Zumindest für den Missbrauch der LKW-Maut Daten hatte sich Schäuble schon früher stark gemacht. Der letzte Satz ist für mich ein Indiz, dass der Bundesinnenminister dem großen Plan der USA zum globalen Austausch biometrischer Daten folgen will. Die obige Aufgeregtheit Schäubles dagegen dürfte nur der Ärger darüber sein, dass seine Machenschaften so frühzeitig ans Licht gezerrt wurden.
Wenn sie bisher einen ganz konventionellen Ausweis beantragt haben, mussten sie zwei Lichtbilder mitbringen. Einer kommt in den Pass, das andere Bild bleibt beim Einwohnermeldeamt. Genauso verhält es sich bei den biometrischen Daten. Und die sollen jetzt nicht beim Amt gespeichert werden dürfen? Das kann doch nicht wahr sein...
Es geht zunächst um die Dokumentensicherheit und die Rückkopplung mit den Passbehörden. Aber nur damit es nicht vernetzt werden kann, können wir die Daten doch nicht gleich vernichten. Dieselben Menschen, die viel reisen, erwarten vom Staat dass sie auch überall sicher sind.
von rabenhorst - Owl,
gepostet am Mittwoch, 4. April 2007 um 20:28

