Der Warn- und Weckruf der Venedig-Kommission gegen Videoüberwachung öffentlicher Räume
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Die Europäische Kommission für Demokratie durch Recht des Europarates, auch als "Venedig-Kommission" bezeichnet, die seit 1990 als "unabhängiges Beratungsorgan aus unabhängigen Sachverständigen" den Europarat in verfassungsrechtlichen Fragen berät, hat die Stellungnahme zur Videoüberwachung von öffentlichen Plätzen durch öffentliche Betreiber und dem Schutz der Grundfreiheiten veröffentlicht und darin unterm Strich die behördliche Videoüberwachung öffentlicher Räume als "Bedrohung für die Grundfreiheiten, die Achtung des Privatlebens und die Bewegungsfreiheit" verdammt und festgestellt, dass sie "Fragen im Hinblick auf den Schutz persönlicher Daten aufwirft, die mit Hilfe von Videoüberwachungen erfasst wurden". Ich zitiere die "Schlußfolgerungen und Empfehlungen" am Ende der Stellungnahme:
Einige der Kerndokumente, auf die sich die Stellungnahme bezieht, sind über die individual-i Seite verlinkt.
Videoüberwachung öffentlicher Räume durch öffentliche Behörden oder Strafverfolgungsbehörden kann eine unbestreitbare Bedrohung der Grundrechte darstellen, wie das Recht auf Privatsphäre und sein/ihr Recht auf Respektierung des Privatlebens, des Heimes und Korrespondenzen, sein/ihr Recht auf Bewegungsfreiheit und sein/ihr Recht, von besondereren Schutzmechanismen zu profitieren, die sich auf persönliche Daten erstrecken, die mit solchen Überwachungstechniken gesammelt werden.
Während Individuen eine verminderte Privatssphäre in öffentlichen Räumen erwarten, bedeutet das nicht, dass sie damit auf diese Grundrechte verzichten.
Angesichts des hohen Levels an Ausgreiftheit von CCTV wird empfohlen, dass besondere Regulierungen auf internationaler und nationaler Ebene erlassen werden sollten, um die besondere Problematik der Videoüberwachung öffentlicher Räume durch öffentliche Behörden als Begrenzung des Rechts auf Privatssphäre abzudecken.
Die folgenden Sachverhalte sollten vorrangig in den Regularien Beachtung finden:
Das ist zwar im Hinblick von ausgedehnteren städtischen CCTV-Netzwerken mit Techniken der "intelligenten Videoüberwachung", die von der Stellungsnahme höchstens angerissen werden, noch unzureichend, aber ein Anfang. Ob sich davon die Regierungschefs im Europarat etwas zu Herzen nehmen, ist zu bezweifeln. Trotzdem ein guter Warn- und Weckruf, der politisch dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Einschränkung der Videoüberwachung öffentlicher Räume folgt. Hoffentlich folgt dem auch die Bevölkerung bewusstseinsmäßig.Während Individuen eine verminderte Privatssphäre in öffentlichen Räumen erwarten, bedeutet das nicht, dass sie damit auf diese Grundrechte verzichten.
Angesichts des hohen Levels an Ausgreiftheit von CCTV wird empfohlen, dass besondere Regulierungen auf internationaler und nationaler Ebene erlassen werden sollten, um die besondere Problematik der Videoüberwachung öffentlicher Räume durch öffentliche Behörden als Begrenzung des Rechts auf Privatssphäre abzudecken.
Die folgenden Sachverhalte sollten vorrangig in den Regularien Beachtung finden:
- Videoüberwachung die aus Gründen der Sicherheit oder Sicherheitsanforderungen ausgeführt wird oder zur Vorbeugung und Kontrolle krimineller Vergehen sollte die Anforderungen nahc Artikel 8 ("Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens") der Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten achten.
- Hinsichtlich des Schutzes von Individuen, das Sammeln und Verarbeiten personenbezogener daten betreffend, sollten die Regularien zumindest mit entsprechenden Änderungen den Anforderungen der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr, insbesondere den Artikeln 6 und 7 ("Grundsätze in Bezug auf die Qualität von Daten und in Bezug auf die Zulässigkeit der Verarbeitung von Daten"), die auf Artikel 5 ("Qualität von Daten" der Konvention zum Schutz des Individuums in Bezug auf automatische Verarbeitung persönlicher Daten Europäische Union beruhen.
- Personen sollten auf ihre Überwachung in öffentlichen Räumen hingewiesen werden, außer das Überwachungssystem ist offensichtlich – das heißt, die Situation ist so gegeben, dass angenommen werden kann, dass der überwachten Person die Überwachung bewußt ist oder eindeutig seine/ihre Einwilligung gegeben hat.
- Eine gesonderte unabhängige Behörde sollte eingerichtet werden, wie es in einigen Europäischen Staaten geschehen ist, um die Vereinbarkeit [von Videoüberwachung] mit rechtlichen Auflagen gemäß nationalen Rechts sicherzustellen, damit internationalen Prinzipien und Auflagen hinsichtlich des Schutzes von Individuen und personenbezogener Daten entsprochen wird.
Einige der Kerndokumente, auf die sich die Stellungnahme bezieht, sind über die individual-i Seite verlinkt.
von rabenhorst - Owl,
gepostet am Mittwoch, 11. April 2007 um 16:29

