Vor dem Kabinettsbeschluss der Vorratsdatenspeicherung
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Die heutigen Beratungen und der sehr wahrscheinliche Beschluss des Gesetzentwurfs zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG (der Datenvorratsspeicherung) im Bundeskabinett taucht bis jetzt verhalten in der Presse auf. Associated Press meldet Kabinett will Vorratsdatenspeicherung beschließen und die tagesschau Kabinett berät über Telefonüberwachung.
Auch wenn die Vorratsdatenspeicherung und ihre Konsequenzen schon x-mal Thema im Weblog war, an dieser Stelle anlässlich der "Beratungen" eine kurze Aufstellung der Daten und Informationen, die sich die Bundesregierung und ihre Sicherheitsorgane von jedem über die Umsetzung der EU-Richtlinie in nationales Recht für sechs Monate von Festnetz- und Mobilfunkanbietern, Internetzugansgprovidern, E-Mail Dienstenanbietern und Anbietern von Anonymisierungsdiensten auf Halde legen lassen will:
Noch hat dieser Polizist eine Schere in der Hand, mit denen er seine Aufzeichnungen über das, was Du mit allen anderen besprochen hast, von Deinem Notizblatt abschneidet und noch muss er nach einem halben Jahr sein großes, dickes Notizbuch wegwerfen und durch ein neues Buch ersetzen, schon weil es aus allen Nähten platzt.
Wer auch meint, dass es den Staat generell nichts angeht, wen man zu seinen Freunden, Bekannten und persönlichen Ratgebern - oder auch Feinden - zählt, wann, wo und wie oft man sich mit ihnen trifft, wer auch meint, dass es den Staat erst und nur ab dem Zeitpunkt zu interessieren hat, wenn ihm konkrete, nachvollzieh- und belegbare Informationen vorliegen, dass man sich als Schwerkrimineller oder Terrorist trifft und unterhält, wer auch meint, dass es wichtig ist, das Recht zu haben und wahrzunehmen, sich grundsätzlich frei von permanenter Kontrolle und Überwachung des Staates neuen Bekanntschaften öffnen zu können, zu treffen und zu unterhalten, der wird zustimmen, dass die Vorratsdatenspeicherung ein nicht gerechtfertigter, unverhältnismäßiger und invasiver Akt seitens der Regierung ist, der sich gegen einige der wichtigsten Grundrechte richtet, die zu unserem Alltag gehören, unser Privatleben in nicht hinnehmbarer Weise verletzt und die Unschuldsannahme als wichtiges Prinzip des Rechtsstaates aufhebt.
Deshalb gilt für jeden Bürger und Demokraten mit der gleichen Beharrlichkeit und Energie, mit der unsere Regierung versucht, uns dem Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung zu unterwerfen, um uns in unseren Grundrechten zu beschneiden, weiter gegen die Vorratsdatenspeicherung und alle anderen Elemente in Schäubles "Sicherheitsarchitektur" zu kämpfen.
Auch wenn die Vorratsdatenspeicherung und ihre Konsequenzen schon x-mal Thema im Weblog war, an dieser Stelle anlässlich der "Beratungen" eine kurze Aufstellung der Daten und Informationen, die sich die Bundesregierung und ihre Sicherheitsorgane von jedem über die Umsetzung der EU-Richtlinie in nationales Recht für sechs Monate von Festnetz- und Mobilfunkanbietern, Internetzugansgprovidern, E-Mail Dienstenanbietern und Anbietern von Anonymisierungsdiensten auf Halde legen lassen will:
- Deine Telefon- bzw. Handynummer, die im Falle von VoIP die SIP-Nummer wäre und die aller Freunde und Freundinnen, Bekannten, Arbeitskollegen, Schul- und Studienfreunde und anderer Personen, mit denen Du per Telefon, Handy und VoIP sprichst und zum Beispiel SMS austauschst. Benutzt Du VoIP, auch Deine jeweilige IP-Adresse.
- Wann und wie lange Du mit Deinen Kontakten kommunizierst.
- Welche Übermittlungsdienste Deines Telefonieanbieters Du benutzt.
- Deinen ungefähren Aufenthalt und den Deiner Kontakte über die Funkzellen, wenn Du mit dem Handy unterwegs bist.
- Die IMSI und IMEI Nummern der verwendeten Handys
- Deine E-Mail und IP Adresse sowie Kunden- und Kontendaten bei E-Mail Dienstenanbietern, die E-Mail Adresse aller Empfänger, an die Du E-Mails versendest.
- Jeweils wann und wie lange Du E-Mails versendest
- Generell immer die IP Adressen, die Dir von Deinem Internetzugangsprovider zugeteilt werden
- Wann und wie lange Du über Deinen Internetzugangsprovider ins Internet gehst
Noch hat dieser Polizist eine Schere in der Hand, mit denen er seine Aufzeichnungen über das, was Du mit allen anderen besprochen hast, von Deinem Notizblatt abschneidet und noch muss er nach einem halben Jahr sein großes, dickes Notizbuch wegwerfen und durch ein neues Buch ersetzen, schon weil es aus allen Nähten platzt.
Wer auch meint, dass es den Staat generell nichts angeht, wen man zu seinen Freunden, Bekannten und persönlichen Ratgebern - oder auch Feinden - zählt, wann, wo und wie oft man sich mit ihnen trifft, wer auch meint, dass es den Staat erst und nur ab dem Zeitpunkt zu interessieren hat, wenn ihm konkrete, nachvollzieh- und belegbare Informationen vorliegen, dass man sich als Schwerkrimineller oder Terrorist trifft und unterhält, wer auch meint, dass es wichtig ist, das Recht zu haben und wahrzunehmen, sich grundsätzlich frei von permanenter Kontrolle und Überwachung des Staates neuen Bekanntschaften öffnen zu können, zu treffen und zu unterhalten, der wird zustimmen, dass die Vorratsdatenspeicherung ein nicht gerechtfertigter, unverhältnismäßiger und invasiver Akt seitens der Regierung ist, der sich gegen einige der wichtigsten Grundrechte richtet, die zu unserem Alltag gehören, unser Privatleben in nicht hinnehmbarer Weise verletzt und die Unschuldsannahme als wichtiges Prinzip des Rechtsstaates aufhebt.
Deshalb gilt für jeden Bürger und Demokraten mit der gleichen Beharrlichkeit und Energie, mit der unsere Regierung versucht, uns dem Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung zu unterwerfen, um uns in unseren Grundrechten zu beschneiden, weiter gegen die Vorratsdatenspeicherung und alle anderen Elemente in Schäubles "Sicherheitsarchitektur" zu kämpfen.
von rabenhorst - Owl,
gepostet am Mittwoch, 18. April 2007 um 11:56

