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Vorratsdatenspeicherung im Kabinett beschlossen - Mitglieder von SPD, CDU und CSU dagegen

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Das Bundeskabinett hat heute Vormittag den Gesetzesentwurf zur Vorratsdatenspeicherung abgenickt. Jetzt geht er in den Bundestag. Die Versuche der Journalistenverbände, in letzter Minute noch einen Informandenschutz reinzudrücken, haben auch nichts mehr gebracht (und hätten wegen der mehrfach redundanten Speicherung auch nicht funktioniert, aber das ist ein anderes Thema).

Justizministerin Zypries wollte ja in den letzten Tagen gern als Bremserin von Überwachungsminister Schäuble da stehen, aber dies hier ist ihr Projekt. Sie macht sich ganz gut als Wahrheitsministerin, wenn sie im ARD Morgenmagazin heute erklärt, dass es damit einen “Ausbau der Bürgerrechte” gibt. Wieso ist sie dann eigentlich noch so gegen die “Speicherung von Fingerabdrücken auf Vorrat” (O-Ton Zypries dort)? In den Augen der Bundesregierung sind wir jetzt ja ohnehin alle potenzielle Verbrecher. Eine gute Antwort gibt es dort auch von Thilo Weichert, dem Datenschutzbeauftragten von Schleswig-Holstein.

Damit verlagert sich das Überwachungsvorhaben aus dem kleinen Kreis der Bundesregierung in die Breite der Fraktionen im Bundestag. Dazu gibt es aktuell eine sehr passende Kampagne: “SPD, CDU und CSU gegen Vorratsdatenspeicherung”.

Mitglieder, Mandatsträger und Untergliederungen der Volksparteien SPD, CDU und CSU sollen sich öffentlich gegen die “drohende Zwangsspeicherung des Telekommunikationsverhaltens der gesamten Bevölkerung” aussprechen. Der Virtuelle Ortsverein der SPD (VOV) unterstützt den Aufruf bereits.

Also: Spread the word, und jetzt nicht aufgeben! Im Bundestag rumort es schon ziemlich bei diesem Thema, nach dem was man so hört und liest.

Update 1: Gerade bei Rabenhorst eine schöne Zusammenfassung gefunden, die nochmal auf den Punkt bringt, um was es hier geht:

Auch wenn die Vorratsdatenspeicherung und ihre Konsequenzen schon x-mal Thema im Weblog war, an dieser Stelle anlässlich der “Beratungen” eine kurze Aufstellung der Daten und Informationen, die sich die Bundesregierung und ihre Sicherheitsorgane von jedem über die Umsetzung der EU-Richtlinie in nationales Recht für sechs Monate von Festnetz- und Mobilfunkanbietern, Internetzugansgprovidern, E-Mail Dienstenanbietern und Anbietern von Anonymisierungsdiensten auf Halde legen lassen will:

  • Deine Telefon- bzw. Handynummer, die im Falle von VoIP die SIP-Nummer wäre und die aller Freunde und Freundinnen, Bekannten, Arbeitskollegen, Schul- und Studienfreunde und anderer Personen, mit denen Du per Telefon, Handy und VoIP sprichst und zum Beispiel SMS austauschst. Benutzt Du VoIP, auch Deine jeweilige IP-Adresse.
  • Wann und wie lange Du mit Deinen Kontakten kommunizierst.
  • Welche Übermittlungsdienste Deines Telefonieanbieters Du benutzt.
  • Deinen ungefähren Aufenthalt und den Deiner Kontakte über die Funkzellen, wenn Du mit dem Handy unterwegs bist.
  • Die IMSI und IMEI Nummern der verwendeten Handys
  • Deine E-Mail und IP Adresse sowie Kunden- und Kontendaten bei E-Mail Dienstenanbietern, die E-Mail Adresse aller Empfänger, an die Du E-Mails versendest.
  • Jeweils wann und wie lange Du E-Mails versendest
  • Generell immer die IP Adressen, die Dir von Deinem Internetzugangsprovider zugeteilt werden
  • Wann und wie lange Du über Deinen Internetzugangsprovider ins Internet gehst

Übersetzt in die Sphäre der direkten, persönlichen Beziehungen und Gespräche, die für jeden zum Alltag gehören, würde die “Vorratsdatenspeicherung” bildlich so aussehen, dass immer dann, wenn Du zum Beispiel mit anderen Personen in Cafes, auf dem Marktplatz oder zu Veranstaltungen zusammentriffst, um zu plaudern oder Dich auszutauschen, ein Polizist wie der “Teufel aus der Box” vorspringt und sich automatisch und unsichtbar Deinen Namen und die Namen aller Leute, mit denen Du gerade sprichst oder die zufällig um Dich herumstehen, die Dauer Eures Zusammentreffens, den Namen von Straßen und Plätzen, an denen Ihr zusammentrefft und die Personalien Eures Personalausweises in ein großes, dickes Notizbuch notiert.

Update 2: Hier die offizielle Pressemitteilung des BMJ zum Nachlesen und Zerpflücken.

Update 3: Patrick Breyer hat sich die beschlossene Fassung des Gesetzesentwurfes angesehen und sie mit dem alten Referentenentwurf verglichen. Er findet auf den ersten Blick folgende Änderungen:

1. Einziger Lichtblick: Das völlig aussichtslose Unterfangen, anonyme E-Mail-Konten zu verbieten, ist nicht mehr vorgesehen (§ 111 TKG-E).
2. Anonymisierungsdienste sollen aber weiterhin zur Vorratsspeicherung verpflichtet werden.
3. Die Verwendung vorratsgespeicherter Verkehrsdaten soll nicht mehr nur zur Strafverfolgung, sondern jetzt auch “zur Abwehr von erheblichen Gefahren” und “zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben” aller Geheimdienste erlaubt werden (§ 113b TKG-E).
4. Die Speicherpflichten sollen zwar erst ab 1.1.08 gelten, dann aber auch für Internetdienste (Email, Internetzugang). Der nach der [EU-]Richtlinie mögliche Aufschub für Internetdienste bis zum 15.3.09 ist nicht mehr vorgesehen (Artikel 16 des Entwurfs)!

von netzpolitik.org, gepostet am Mittwoch, 18. April 2007 um 12:52
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