Online-Durchsuchungen auf Rechtsgrundlage einer Dienstvorschrift?
Laut Gisela Plitz von der FDP-Fraktion hat die Bundesregierung in einer heutigen Sitzung des Innenausschusses “die Katze aus dem Sack” gelassen:
Auf Antrag der FDP musste die Bundesregierung in der heutigen Sitzung des Innenausschusses die Katze aus dem Sack lassen und einräumen, dass Online-Durchsuchungen von Computern durch Nachrichtendienste des Bundes bereits seit 2005 auf der Rechtsgrundlage einer Dienstvorschrift stattfinden, die vom damaligen Innenminister Otto Schily abgezeichnet worden sei. Hierzu stelle ich fest: Eine Dienstanweisung ist eine unter keinem Gesichtspunkt geeignete Rechtsgrundlage für Eingriffe in die Grundrechte der Bürger. Geradezu empörend ist die Auffassung der Bundesregierung, ein Eingriff in den Schutzbereich der Unverletzlichkeit der Wohnung liege schon gar nicht vor, jedenfalls nicht so lange der Computer im Garten steht. Auch eine Verletzung des Fernmeldegeheimnisses und des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung sehe man nicht.
Gibt es irgendwo weitere Quellen, die das mit dem “Garten” näher verifizieren?

