Onlinedurchsuchungen schon seit 2005
Das Bundeskanzleramt hat am heutigen Mittwoch in der Sitzung des Innenausschusses des Bundestags eingeräumt, dass die umstrittenen heimlichen Online-Durchsuchungen von Computern durch Geheimdienste des Bundes bereits seit 2005 auf Basis einer Dienstvorschrift des damaligen Bundesinnenministers Otto Schily (SPD) stattfinden.
Fakten:
-Dienstanweisung des Herrn Schily
-die Anzahl der Durchsuchungen gibt man nicht an
-zuviele Daten sind angefallen
Und die Rechtfertigung:
Geradezu empörend sei die Auffassung der Bundesregierung, ein Eingriff in den Schutzbereich der Unverletzlichkeit der Wohnung liege gar nicht vor – zumindest nicht in dem Fall, dass der Computer “im Garten” stehe.
Sorry, ich lieg hier immer noch lang vor lachen. Nun kann man darüber philosophieren ob da einfach mal ungesicherte Netze etc. abgeschöpft wurden, was die nicht beherrschbare Flut an Daten schließen läßt oder ob man damit eine Drohkulisse aufbauen möchte a la wir tun etwas für eure Sicherheit. Alles in allem betrachtet, insbesondere die befremdliche Auslegung der Gesetze, behält man damit einen sehr sehr üblen Nachgeschmack über.

