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Zwei Jahre Online-Durchsuchung

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Aha, das stand also in der Dienstvorschrift zur Online-Durchsuchung, die von der Bundesregierung bereits vor über einem Monat als legitime Rechtsgrundlage für Online-Durchsuchungen bezeichnet wurde und vom jetzigen Bundesinnenministerium – vorsorglich – als "rechtlich zweifelhaft" eingeschätzt wurde. Damit sind auch meine damaligen Fragen zum Teil beantwortet. Neben der Beantwortung für mich auch wieder eine Bestätigung, dass das Kontrollgremium zur Kontrolle der Geheimdienste in seiner jetzigen Form im Großen und Ganzen einen nutzlosen und zahnlosen Feigenblattverein darstellt.

Die Propaganda, dass die Online-Durchsuchung keinen Eingriff in den geschützten Wohnungsbereich, die informationelle Selbstbestimmung oder gar den Kernbereich der privaten Lebensgestaltung darstellt, kennt man ja bereits von NRWs Innenminister Wolf, der die Online-Durchsuchung für den Landesverfassungsschutz NRW mit der gleichen Dreistigkeit rechtfertigt wie die Bundesregierung. Sie findet man auch in der Zusammenfassung der Aussagen des Bundeskanzleramtsvertreters in der Heute im Bundestag Meldung Nachrichtendienste führen Online-Durchsuchungen längst durch. Anscheinend haben sich alle Beteiligten wie die Paten der Mafia auf diese Argumentationslinie abgesprochen.

Das Gebahren, neuartige, unkontrollierbare und invasiv in Grundrechte eingreifende Überwachungstechniken wie die Online-Durchsuchung, die in § 8 des Bundesverfassungsschutzgesetzes und § 3 des BND-Gesetzes nicht grundiert sind, seit 2005 in Dienstvorschriften (WAS steht da noch alles drin?) zu verstecken, ist auch nichts anderes als die klandestine Absprache einer Vereinigung der Organisierten Kriminalität. Es ist der bewußte Missbrauch der obigen Artikel durch die Bundesregierung und das Bundesinnenministerium, der die "Dienstvorschrift" zu Tür und Tor für alle nur denkbaren Überwachungmethoden und -techniken macht.

Da nutzt es auch nichts, sich mit "Laptops im Garten" zu winden und auf Festplatten gespeicherte Kommunikationsdaten in bestem Neusprech als Nicht-Kommunikation umzudeuten, umj illegales Regierungshandeln zu rechtfertigen.
Ihr wollt Versachlichung? Ihr solltet den permanenten Aufstand für Eure undemokratischen Umtriebe ernten, denn ihr gebt einen Dreck auf die Verfassung, während ihr gerade im Bundestag noch tönt, sie "selbstverständlich zu achten". Wenn ich dann noch sehe, wie sich die SPD als "Bürgerrechtspartei" aufspielt, während ihre höheren Knallchargen seit zwei Jahren wissen, dass ihr SPD-Mann Schily die Online-Durchsuchung in die Dienstvorschrift "hineinwanzte", kommt mir nur noch das nackte Kotzen.

Online-Durchsuchungen und "Bundestrojaner" gehören nicht geregelt, sie gehören auch nicht ausgesetzt – sie gehören ohne Verzögerung gesetztlich verboten.
von rabenhorst - Owl, gepostet am Mittwoch, 25. April 2007 um 15:56
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