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Online-Durchsuchung durch Verfassungsschutz: Nur ein Missverständnis?

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Die Dienstvorschrift zur Erlaubnis der Online-Durchsuchungen durch den Verfassungsschutz dreht weiter muntere Kreise. Aktuell hat die TAZ ein paar News: Online-Schnüffeln ohne Freibrief?

Eigentlich war alles gar nicht so gemeint, sagt Staatssekretär Lutz Diwell (SPD), eine Schlüsselfigur des jüngsten deutschen Geheimdienstskandals. Diwell hat im Sommer 2005 als Innenstaatssekretär die Dienstvorschrift unterzeichnet, die dem Verfassungsschutz den Zugriff auf private Festplatten erlaubte. Er habe dabei aber geglaubt, dass es nur um die Beobachtung geschlossener Internet-Foren gehe. Dass der Verfassungsschutz auf dieser Grundlage auch den Inhalt privater Computer ausspähen könnte, sei ihm überhaupt nicht bewusst gewesen, erklärte er jetzt über seine Sprecherin der taz.

Die Sache mit der Technik….

[…]

Hat der Geheimdienst eigenmächtig mehr getan, als ihm das Innenministerium erlaubte? Der Verfassungsschutz wollte gestern auf taz-Anfrage nicht erläutern, welche Befugnisse er konkret gegenüber dem Innenministerium angefordert hat und wann er mit dem Zugriff auf private Festplatten begann. Dies unterliege der Geheimhaltung, hieß es zur Begründung. Auch der konkrete Wortlaut der geänderten Dienstvorschrift ist noch unbekannt. Das Innenministerium beruft sich ebenfalls auf Geheimhaltungspflichten.

Schade, dass es soviele Ausnahmeregelungen beim Informationsfreiheitsgesetz gibt. Aber vielleicht gibts ja demnächst doch mal die Dienstvorschrift zum lesen. Würde mich ja interessieren, wie man sowas in diesem Fall formuliert.

Passend dazu auch der Kommentar von Christian Rath in der TAZ: Geheimdienst außer Kontrolle.

Wer trägt die Verantwortung für den jüngsten Verfassungsschutz-Skandal? Otto Schily und die frühere rot-grüne Bundesregierung oder doch der amtierende Innenminister Wolfgang Schäuble? Oder hat der Verfassungsschutz die Politiker aller Couleur hinters Licht geführt? Fest steht: Das Bundesamt für Verfassungsschutz fühlte sich von der Politik ermächtigt, mit Spionagesoftware auf die Festplatten von Privatcomputern zuzugreifen. Zwar hat es wohl nur wenige derartige Online-Durchsuchungen durch den Verfassungsschutz gegeben. Der Vorgang ist also weniger ein Beleg für Tendenzen zum Überwachungsstaat, sondern eher dafür, wie schnell sich Dienste und Sicherheitsbehörden verselbständigen, wenn sie nicht öffentlich und nachvollziehbar kontrolliert werden.

von netzpolitik.org, gepostet am Mittwoch, 2. Mai 2007 um 0:00
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