Schäuble macht die Schublade auf
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Wenn es darum geht, fehlende Rechtsgrundlagen für illegale Überwachungsmethoden nachzureichen, ist das Bundesinnenministerium wie bei der Schaffung neuer und geänderter Rechtsgrundlagen für neue Überwachungsbefugnisse immer ganz fix.
Der Informationskampagne der letzten Monate in den Medien und der Presse – inklusive passender Umfragen – um die Themen unter's Volk zu bringen und der Angstkampagne der letzten Wochen mit neuen Anschlagswarnungen und Auffrischung der Dämonisierung des Internets als Terrorausbildungslager folgte nun laut der Welt die Übersendung des Entwurfs des Gesetzes "zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt" durch das Bundesinnenministerium an das Bundesjustizministerium. Darin konkretisiert der Bundesinnenmister seine Vorstellungen über Befugnisse zur Online-Durchsuchung, Rasterfahndung, Lauschangriff für das Bundeskriminalamt, die er Ende März bereits in die Runde warf. Der Gesetzesentwurf dürfte auch schon seit Februar / März in der Schublade des Bundesinnenministers gelegen haben, denn so schnell zaubert man so etwas nicht aus dem Hut. Zusätzlich soll dem BKA ein Befugnisszuwachs zuteil werden, da der Bundesinnenminister Kompetenzen, die sonst den Landeskriminalämtern zustehen, auch dem BKA über seinen Gesetzesentwurf zuschustern will.
Wenn dann in Zukunft die BKA Beamten auch noch zum BND "rotieren" und nicht nur Seit an Seit mit ihnen im Gemeinsamen Terrorabwehrzentrum zusammensitzen, wird wieder ein Teilstück der Gewaltenaufteilung und Trennung der Sicherheitsbehörden beseitigt sein, die sich so störend auf die Entwicklung hin zu einem zentralen und integrierten Sicherheitsdienst auswirkt.
Wie die Welt schreibt, sollen die neuen und erweiterten Befugnisse mit Hürden und Vorbehalten versehen sein. Aber das ist weniger wichtig. Wichtig ist, genauso wie bei den Fingerabdrücken und Gesichtsbildern erst einmal den Fuß in die Tür zu bekommen, um Verfassung und Staatsstruktur so aufzuweichen, damit sie irgendwann dem Präventionsstaat ganz geöffnet werden kann.
Der Informationskampagne der letzten Monate in den Medien und der Presse – inklusive passender Umfragen – um die Themen unter's Volk zu bringen und der Angstkampagne der letzten Wochen mit neuen Anschlagswarnungen und Auffrischung der Dämonisierung des Internets als Terrorausbildungslager folgte nun laut der Welt die Übersendung des Entwurfs des Gesetzes "zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt" durch das Bundesinnenministerium an das Bundesjustizministerium. Darin konkretisiert der Bundesinnenmister seine Vorstellungen über Befugnisse zur Online-Durchsuchung, Rasterfahndung, Lauschangriff für das Bundeskriminalamt, die er Ende März bereits in die Runde warf. Der Gesetzesentwurf dürfte auch schon seit Februar / März in der Schublade des Bundesinnenministers gelegen haben, denn so schnell zaubert man so etwas nicht aus dem Hut. Zusätzlich soll dem BKA ein Befugnisszuwachs zuteil werden, da der Bundesinnenminister Kompetenzen, die sonst den Landeskriminalämtern zustehen, auch dem BKA über seinen Gesetzesentwurf zuschustern will.
Wenn dann in Zukunft die BKA Beamten auch noch zum BND "rotieren" und nicht nur Seit an Seit mit ihnen im Gemeinsamen Terrorabwehrzentrum zusammensitzen, wird wieder ein Teilstück der Gewaltenaufteilung und Trennung der Sicherheitsbehörden beseitigt sein, die sich so störend auf die Entwicklung hin zu einem zentralen und integrierten Sicherheitsdienst auswirkt.
Wie die Welt schreibt, sollen die neuen und erweiterten Befugnisse mit Hürden und Vorbehalten versehen sein. Aber das ist weniger wichtig. Wichtig ist, genauso wie bei den Fingerabdrücken und Gesichtsbildern erst einmal den Fuß in die Tür zu bekommen, um Verfassung und Staatsstruktur so aufzuweichen, damit sie irgendwann dem Präventionsstaat ganz geöffnet werden kann.
von rabenhorst - Owl,
gepostet am Samstag, 5. Mai 2007 um 13:04

