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Der Entwurf des Ermächtigungsgesetzes zur Ausweitung der BKA Befugnisse auf dem Tisch der Bundesjustizministerin ist noch ganz warm und die ersten Schritte, sich biometrische Daten für die autoamtisierte Überwachung der Zukunft zu sichern, sind getan, da macht das Bundesinnenminister in Kooperation mit dem Bundesjustizministerium zum militärischen Einsatz der Bundeswehr im Inland einen erneuten Vorstoß, der für den Bundesinnenminister einen wichtigen Baustein in seiner Überwachungs-Sicherheitsarchitektur darstellt, die nur noch "die" Sicherheit und keine Unterscheidung zwischen innerer und äußerer Sicherheit mehr kennt.
Wie aus der Meldung der Nachrichtenagentur AP hervorgeht, soll während des Treffens der Koalitionsspitzen am Mittwoch auch über eine Vorlage aus dem Haus des Bundesinnenministers verhandelt werden, in der es wieder um die Änderungen der Artikel 35 und 87a des Grundgesetzes geht, die dazu dienen sollen, dass die Bundeswehr bei Katastrophen und schweren Unglücksfällen und zur Gefahrenabwehr hinzugezogen werden kann.
AP bringt Zitate aus der Vorlage, die auch andere Nachrichtenagenturen bereits zuvor teilweise veröffentlichten. So soll es im Artikel 35 heißen:
Der AP Meldung zufolge hat sich SPD Chef Beck bereits bereit erklärt, dieser Änderung zuzustimmen, während man in der Vergangenheit, die noch gar nicht so weit her ist, jede Ausweitung des Bundeswehreinsatzes im Inland kategorisch ablehnte.
Wogegen man sich in der SPD — noch — zur Wehr setzt, ist die Änderung des Artikels 87a über eine dehnbare Formulierung, die nach dem bisher bekannten Textbaustein eine Blankovollmacht für den Einsatz der Streitkräfte zur Gefahrenabwehr nach Artikel 87a bedeuten könnte. Die "alte" Formulierung lautet:
Wie aus der Meldung der Nachrichtenagentur AP hervorgeht, soll während des Treffens der Koalitionsspitzen am Mittwoch auch über eine Vorlage aus dem Haus des Bundesinnenministers verhandelt werden, in der es wieder um die Änderungen der Artikel 35 und 87a des Grundgesetzes geht, die dazu dienen sollen, dass die Bundeswehr bei Katastrophen und schweren Unglücksfällen und zur Gefahrenabwehr hinzugezogen werden kann.
AP bringt Zitate aus der Vorlage, die auch andere Nachrichtenagenturen bereits zuvor teilweise veröffentlichten. So soll es im Artikel 35 heißen:
Reichen zur Abwehr eines besonders schweren Unglücksfalls polizeiliche Mittel nicht aus, so kann die Bundesregierung den Einsatz der Streitkräfte mit militärischen Mitteln anordnen...Soweit es dabei zur wirksamen Bekämpfung erforderlich ist, kann die Bundesregierung den Landesregierungen Weisungen erteilen.
Schaut man sich den jetzigen Artikel 35 an, ist eigentlich der Bundeswehreinsatz in diesen Fällen bereits enthalten:
(2)...Zur Hilfe bei einer Naturkatastrophe oder bei einem besonders schweren Unglücksfall kann ein Land Polizeikräfte anderer Länder, Kräfte und Einrichtungen anderer Verwaltungen sowie des Bundesgrenzschutzes und der Streitkräfte anfordern.
(3)Gefährdet die Naturkatastrophe oder der Unglücksfall das Gebiet mehr als eines Landes, so kann die Bundesregierung, soweit es zur wirksamen Bekämpfung erforderlich ist, den Landesregierungen die Weisung erteilen, Polizeikräfte anderen Ländern zur Verfügung zu stellen, sowie Einheiten des Bundesgrenzschutzes und der Streitkräfte zur Unterstützung der Polizeikräfte einsetzen...
Also geht es dem Bundesinnenministerium eigentlich nicht um den Bundeswehreinsatz an sich. Es geht, wie aus der Formulierung der Vorlage hervorgeht, um eine Verlagerung des Machtgewichts in Richtung der Bundesregierung, sprich des Bundesinnenministeriums und eine Schwächung des Föderalismus. Denn im alten Artikel sind es die Landesregierungen, die Streitkräfte anfordern und sie zum Bundeswehreinsatz anweisen kann die Bundesrgierung nur, wenn mehrere Länder betroffen sind. Nach dem neuen Artikel entscheiden die Länder nicht mehr, sondern die Regierung, die Anordnungen erlässt und allgemein Anweisungen an die Landesregierungen erteilen kann. Der Bundesregierung wäre es somit möglich, über die Erklärung eines schweren Unglücksfalls oder Katastrophenfalls im Handstreich landesweit die Streitkräfte im Inland aufmarschieren zu lassen.(3)Gefährdet die Naturkatastrophe oder der Unglücksfall das Gebiet mehr als eines Landes, so kann die Bundesregierung, soweit es zur wirksamen Bekämpfung erforderlich ist, den Landesregierungen die Weisung erteilen, Polizeikräfte anderen Ländern zur Verfügung zu stellen, sowie Einheiten des Bundesgrenzschutzes und der Streitkräfte zur Unterstützung der Polizeikräfte einsetzen...
Der AP Meldung zufolge hat sich SPD Chef Beck bereits bereit erklärt, dieser Änderung zuzustimmen, während man in der Vergangenheit, die noch gar nicht so weit her ist, jede Ausweitung des Bundeswehreinsatzes im Inland kategorisch ablehnte.
Wogegen man sich in der SPD — noch — zur Wehr setzt, ist die Änderung des Artikels 87a über eine dehnbare Formulierung, die nach dem bisher bekannten Textbaustein eine Blankovollmacht für den Einsatz der Streitkräfte zur Gefahrenabwehr nach Artikel 87a bedeuten könnte. Die "alte" Formulierung lautet:
(2) Außer zur Verteidigung dürfen die Streitkräfte nur eingesetzt werden, soweit dieses Grundgesetz es ausdrücklich zuläßt.
Die "neue" Formulierung würde lauten:
(2) Außer zur Verteidigung und zur unmittelbaren Abwehr eines sonstigen Angriffs auf die Grundlagen des Gemeinwesens dürfen die Streitkräfte nur eingesetzt werden, soweit dieses Grundgesetz es ausdrücklich zuläßt.
Bundesrat bzw. Bundestag können dann ja nachträglich die Einstellung des Streitkräfteeinsatzes von der Regierung verlangen — wenn sie dazu je nach Umstand noch in der Lage sind.
von rabenhorst - Owl,
gepostet am Montag, 14. Mai 2007 um 20:17

