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Grundrecht auf Internetfreiheit?

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Der Tagesspiegel verkündete eben in einer Vorabmeldung, dass die grosse Koalition ein “Grundrecht auf Internetfreiheit” plant: Der Tagesspiegel: Aufnahme eines Rechts auf Freiheit im Internet in den Grundrechtekatalog geplant.

“Das Internet ist ein neuer Raum, die vierte Dimension, eine Welt in der Menschen leben, lieben, sich wirtschaftlich betätigen”, begründet Wiefelspütz seinen Vorstoß. “Diese Welt sollte sich auch im Grundgesetz wiederfinden als ein Raum der Freiheit.” In welcher Weise sich das im Grundgesetz wiederfinden soll - ob als eigenes neues Grundrecht oder als Ergänzung des Postgeheimnisses - ist nach Wiefelspütz noch offen. Darin stimmt auch Göbel zu. “Wir brauchen die Erweiterung des Grundrechtsschutzes in der virtuellen Welt”, konstatiert der CDU-Mann, “wir brauchen es, wissen aber noch nicht wie”.

So sehr ich ein solches Grundrecht befürworte, bin ich aber skeptisch. Und zwar, weil es von dieser grossen Koalition eingeführt werden soll, die bei (fast) allen internet-relavanten Gesetzgebungen die Grundrechte der Bürger abbaut. So klingt das fast wie ein Witz. Aber ich bin gespannt auf die Diskussion. Die wir gerne konstruktiv mitführen werden. Und was Wolfgang Schäuble dazu sagt, der wie kein anderer in dieser Koalition den Abbau der Internetfreiheiten forciert.

Der grösste Witz ist daher auch die Begründung, weshalb man das braucht: Damit man besser die Online-Durchsuchung legalisieren kann!

“Unser Ansatzpunkt ist die aktuelle Frage der online-Durchsuchung”, sagt Göbel. Denn zum Eingriff in ein Grundrecht - wie bei der in der großen Koalition umstrittenen online-Durchsuchung - muss zunächst einmal definiert sein, um welches Grundrecht es sich dabei eigentlich handelt. Damit liegt Göbel hier auf einer Linie mit Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU), der Artikel 13 Grundgesetz (Unverletzlichkeit der Wohnung) auf den Computer ausgeweitet sehen will, um die online-Durchsuchung verfassungsrechtlich abzusichern. Dabei will Göbel aber nicht stehen bleiben. “Das Grundgesetz ist auf einen Zustand abgestellt, der das Internet nicht berücksichtigt”, sagt er. Die Modernisierung sei über die online-Durchsuchung hinaus dringend nötig.

von netzpolitik.org, gepostet am Dienstag, 22. Mai 2007 um 18:58
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