staatliche Spanner geblockt
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Bei der Videoüberwachung öffentlicher Räume müssen private Bereiche ausgeblendet werden, wenn die Kamera etwa über die Fenster einer Wohnung schwenkt.
Tja dafür existieren zwar Softwarelösungen, aber am Hamburger Oberverwaltungsgericht war man eben nicht der Ansicht das dies langt, denn Software kann man manipulieren - man kennt also nur allzu gut menschliche Bedürfnisse … insbesondere auf der Reeperbahn ![]()
Drum muß auch eine mechanische Sperre erfolgen, die dieses Unterfangen schon zu Beginn ad absurdum führt. Geklagt wurde ob des möglichen Blicks in eine reguläre Privatwohnung, dagegen hatte eine Mieterin eines Gebäudes Beschwerde eingelegt.
von F!XMBR owlcontent,
gepostet am Freitag, 25. Mai 2007 um 21:20

