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Verbot von Computersicherheitswerkzeugen

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Der Bundestag hat heute das Verbot von Computersicherheitswerkzeugen unverändert durchgewunken (Strafrechtsänderungsgesetz zur Bekämpfung der Computerkriminalität, neuer § 202 StGB). Bestraft werden soll insbesondere das Herstellen, Programmieren, Überlassen, Verbreiten oder Verschaffen von Software, die für die tägliche Arbeit von Netzwerkadministratoren und Sicherheitsexperten dringend notwendig ist.

[…]

CCC

Und wie immer der Hinweis, der Link ist dafür da, um auch den Rest des Textes zu lesen.

von F!XMBR owlcontent, gepostet am Freitag, 25. Mai 2007 um 9:05
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