Details der geplanten Vorratsdatenspeicherung
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Der Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung enthält die folgenden Änderungen gegenüber dem Referentenentwurf aus dem letzten Jahr:
1. Einziger Lichtblick: Das völlig aussichtslose Unterfangen, anonyme E-Mail-Konten zu verbieten, ist nicht mehr vorgesehen (§ 111 TKG-E).
Dafür ist der Speicherumfang bei der E-Mail-Nutzung ausgeweitet worden (§ 111 TKG-E). Gespeichert werden sollen nicht nur die Emailadressen von [...]
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gepostet am Sonntag, 3. Juni 2007 um 0:49

