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Der Kernbereich auf dem Wiesbadener Forum Datenschutz

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Am 21. Juni fand das 16. Wiesbadener Forum Datenschutz mit dem Thema Privatheit und Datenschutz statt, zu dem es bisher eigentlich nur einen Bericht der dpa gibt, der in der einen oder anderen Form in einigen Zeitungen verarbeitet wurde. Vielleicht folgt ja noch eine Tagungsdokumentation seitens der Veranstalter.

Zu den Themen, über die sich u. a. die Datenschutzbeauftragten von Hessen und Berlin Alexander Dix und Michael Ronellenfitsch und Professorin Dr. Elke Gurlit von der Universität Mainz austauschten, gehörten die Online-Durchsuchung privater Computer, Telefonüberwachung, die Landespolizeigesetze, staatliche und private Videoüberwachung.

Im Mittelpunkt des Forum stand aber die Frage, wie der Kernbereich der privaten Lebensführung zu konkretisieren und zu wahren ist.

In Bezug zur Online-Durchsuchung und E-Mail Kommunikation habe ich bereits in den Beiträgen Unsichere und geschützte E-Mail Sphären und Was Warshak mit Online-Durchsuchungen, Mailbeschlagnahmungen und der VDS verbindet meine Auffassung zur Relevanz und Dimension des Kernbereichs dargelegt. Das dieser Kernbereich auch extern außerhalb der Wohnung existiert, wenn es um Videoüberwachung geht, lässt sich nicht nur an "digitalen Sichtblenden" für CCTV Kameras ablesen, die aktiviert werden können, wenn Wohnungsfenster in den Blickwinkel des Kamera-Zooms geraten, sondern auch an deutlichen politischen Warnungen und Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts zur Videoüberwachung öffentlicher Räume.

Kurz gesagt und anders, als es Vertreter der Sicherheitsbehörden und Sicherheitspolitiker gerne interpretieren, für die der Kernbereich seit seiner Definition nur ein ungeliebtes Hindernis darstellt, bin ich schon lange der Auffassung, dass sich der Kernbereich eben nicht nur auf mündlich oder telefonisch staffindende Privatgespräche in Wohnungen bezieht, nur weil er in einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Abhören von Gesprächen in Wohnungen über den "Lauschangriff" auftaucht, sondern dass er sich in vielen Lebensbereichen – virtuell und real – wiederfindet: Bei Gesprächen innerhalb und außerhalb von Wohnungen, bei der E-Mail Kommunikation, beim Flanieren und Besuchen von Innenstädten, beim Einkaufen (siehe bargeldloses Bezahlen und RFID Chips). Auf alle virtuellen und realen Lebensbereiche kann mittlerweile mit einer steigenden Bandbreite verschiedener Kontroll- und Überwachungstechniken zugegriffen werden, ob von privater oder staatlicher Seite.

Für den Begriff des Kernbereichs und seines Schutzes bedeutet das meiner Meinung nach, ihn differenzierter auszugestalten, auch hinsichlich seiner rechtlich-schriftlichen Würdigung, um ihn in allen Lebensbereichen zu schützen, was auch bedeutet, ihn technikneutral zu fassen und nicht, wie beim Lauschangriff, gebunden an Wanzen, Abhörschnittstellen und Richtfunkmikrofone. Das würde auch ein Stück weit einen Teil des Gleichgewichts wiederherstellen, das durch das seit einigen Jahren in Sicherheitsgesetzen befolgte Prinzip, Überwachungsmethoden und -techniken möglichst allgemein und technikneutral zu verankern, beschädigt wurde.

Das dies endlich auch Datenschutzbeauftragte begreifen bzw. aufgreifen, taucht bereits in der Einführung zum Forum deutlich:
Die Auseinandersetzungen um den Stellenwert des Datenschutzes in der modernen Informationsgesellschaft haben teilweise den Charakter ritualisierter Schaukämpfe angenommen, in denen sich die Kontrahenten nur noch wechselseitig Schlagworte an den Kopf werfen. Während die einen vor dem gläsernen Bürger warnen, kontern die anderen mit dem Opferschutz statt Täterschutz. Der informationellen Selbstbestimmung werden die Gefahren durch Terrorismus und organisierte Kriminalität entgegen gehalten. Die Krönung der flachen Argumentation stellt dabei die Aussage dar, jeder Datenzugriff sei zulässig, da man nichts zu verbergen habe. Dabei will niemand seine gesamte Persönlichkeit offenbaren. Jeder beansprucht einen Privatbereich, in den kein Dritter und schon gar nicht der Staat eingreifen dürfen. Die persönlichen Daten sind jedoch, je nach dem Lebensbereich, auf den sie sich beziehen, unterschiedlich schutzbedürftig. Das Bundesverfassungsgericht unterscheidet einen Kernbereich privater Lebensgestaltung, der von Datenzugriffen absolut geschützt sein soll. Dieser Kernbereich wird zumeist räumlich verstanden. Der Schwerpunkt muss jedoch auf der Privatheit liegen. Das bedeutet einerseits, dass es innerhalb des Wohnbereichs keine datenschutzrechtlichen Tabuzonen gibt. Andererseits kann sowohl bei der Telekommunikation als auch außerhalb des Wohnbereichs, namentlich im Reiseverkehr ein Kernbereich von Privatheit bestehen.
Und spiegelt sich – wenn auch etwas diffus und inkonsequent – in einigen Äußerungen auf dem Forum wieder:
Datenschützer und Rechtsexperten hegen Vorbehalte gegen die von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) verlangten heimlichen Online-Durchsuchungen von Privatcomputern. Der Gesetzgeber müsse sicherstellen, dass der vor fremden Eingriffen geschützte Kernbereich privaten Lebens dabei gesichert bleibe, sagte Prof. Elke Gurlit von der Johannes Gutenberg-Universität-Mainz am Donnerstag beim Wiesbadener Forum Datenschutz. Schließlich könnten Computer höchst private Texte enthalten wie Tagebücher.

(...)

Die Experten plädierten dafür, den privaten Kernbereich nicht nur räumlich zu sehen. Auch vertrauliche Gespräche außerhalb der Wohnung gehörten beispielsweise in den geschützten Bereich. Die Abgrenzung sei aber schwer. Höchst persönliche Gespräche mit Menschen seien geschützt, lautstarke Handy-Telefonate im öffentlichen Raum allerdings nicht, meinte Gurlit.
Wenn man aber, wie der Berliner Datenschutzbeauftragte Dix, den Kernbereich immer mehr durch Forderungen nach mehr Eingriffsbefugnissen für Geheimdienste und Polizeibehörden oder durch Anwendung von Überwachungstechniken in privater Hand gefährdet sieht und wie andere Datenschutzbeauftragte immer wieder, schon fast ermüdend, warnend und mahnend durch die Gazetten zieht, um die Versuche des Gesetzgebers zu kritisieren, eben jenen Kernbereich und mit ihm die Grundrechte über neue Sicherheitsgesetze und Grundgesetzänderungen immer weiter zu realtivieren, muss man im Kernbereich mehr als nur ein Regelungsvehikel zur Eingrenzung der Online-Durchsuchung sehen und sich konsequent und radikal gegen unverhältnismäßige Eingriffe in ihn und die Grundrechte einsetzen.

Ich persönlich bin der Mahnungen und Warnungen jedenfalls überdrüssig.

Das es schwierig ist, die multiplen Sphären der Privatheit und ihrer "Kernbereiche" zu konkretisieren und sie gegenüber verhältnismäßigen und zweckmäßigen Maßnahmen und Befugnissen zur Wahrung von Sicherheit und Ordnung abzugrenzen, leuchtet ein, muss aber gelöst werden, denn es ist zu befürchten, dass die Kernbereiche noch das Einzige sind, was uns von unseren Grundrechten bleiben könnte. Nicht nur von Datenschutzbeauftragten, sondern auch von den Parteimitgliedern und Politikern, denen noch etwas an einem demokratischen Rechtsstaat gelegen ist, Datenschutz-Aktivisten und Bürgerrechtsorganisationen.

Siehe auch:
Hessischer Rundfunk - "Kernbereich muss geschützt bleiben"
von rabenhorst - Owl, gepostet am Freitag, 22. Juni 2007 um 10:28
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