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Der Gipfel der Schande in Brüssel

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Mal schnell aus der Hüfte geschossen und gefragt: Was war das jetzt da in Brüssel?

Statt nach dem Scheitern der Verfassung aufgrund der Volksabstimmungen die Zeit zu nutzen, um einen breiten öffentlichen Diskurs zu den Gründen des vergangenen Scheiterns zu führen, alle Bevölkerungen der EU-Mitgliedsstaaten umfassend zu informieren und das Thema EU-Verfassung auch über die Medien und die Presse den Bevölkerungen nahe zu bringen und Wege zu finden, wie sie sich am Verfassungsprozess beteiligen kann, gab es erst einmal lange Zeit nichts und dann wieder nichts.

Und jetzt wird sie in die Teile zerlegt, mit der alle Regierungen mehr oder weniger leben können, die dann an den Bevölkerungen vorbei über eine Regierungskonferenz und einen "Reformvertrag" in den "Vertrag über die Europäische Union (EUV)" und den "Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EGV)" hineingefrickelt werden, nebst einiger Umbenennungen wie "Union" statt "Gemeinschaft".

Wie man hört, angeblich, weil die Ängste einiger Mitgliedsstaaten vor einer zu starken EU bzw. zu großen Einschränkung der eigenen Souveränität zu groß seien. Doch wohl eher, weil alle Regierungschefs die Angst umtrieb, dass einige Bevölkerungen, denen eine Abstimmung über die rechtlichen Grundlagen ihrer Existenz als EU-Bürger erlaubt ist, einer Verfassung bei erneuten Referenden wieder ihre Zusage verweigern könnten. Deshalb bestimmen jetzt die Regierenden – unter "Einbeziehung" und "Beteiligung" des Europäischen Parlaments, was immer das auch heißen mag – undemokratisch über die Reste der Verfassung und nicht wir. Naja, wir als Deutsche schon gar nicht.

Die Charta der Grundrechte wird erst gar nicht formaler Bestandteil des geänderten EUV werden, sondern auf sie wird nur noch in ihm per Querverweis "verlinkt" – ein "URL für die Grundrechte", was der Charta Rechtsverbindlichkeit verleihen soll.

Selbst davon bleibt Großbritannien ausgenommen, für das man nach einem langen Sermon zur Bedeutung der Charta folgende Regelungen in einem Zusatzprotokoll getroffen wurden:
Artikel 1

(1) Durch die Charta wird die Befugnis eines Gerichts des Vereinigten Königreichs nicht in der Weise ausgedehnt, dass ein Gericht des Vereinigten Königreichs feststellen könnte, dass die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die Praktiken oder das Handeln des Vereinigten Königreichs nicht mit den in der Charta enthaltenen Grundrechten, Freiheiten und Grundsätzen in Einklang stehen.

(2) Insbesondere – und um Zweifel auszuräumen – werden mit [Titel IV] der Charta keine für das Vereinigte Königreich geltenden einklagbaren Rechte geschaffen, es sei denn, das Vereinigte Königreich hat solche Rechte in seinem nationalen Recht vorgesehen.

Artikel 2

Wird in einer Bestimmung der Charta auf das nationale Recht und die nationalen Praktiken Bezug genommen, so findet diese Bestimmung auf das Vereinigte Königreich nur in dem Maße Anwendung, in dem die darin enthaltenen Rechte oder Grundsätze in den Rechtsvorschriften oder Praktiken des Vereinigten Königreichs anerkannt sind.
Was übersetzt heißt, dass die höchsten Gerichte Englands einen Maulkorb bekommen, denn sie können nicht beschließen, dass britische Gesetze und Handeln der Exekutive gegen die Charta verstoßen, dass die britischen Bürger sich vor Gerichten nicht auf die Charta berufen können bzw. nur in den Punkten, die von der britischen Regierung und den Gesetzgebern gnädigerweise in nationale Gesetze übernommen wurden und das die britische Regierung, der britische Gesetzgeber und die britischen Richter nur die Grundfreiheiten und Menschenrechte der Charta achten müssen, die sie anerkannt haben.

Das hat nichts mit den behaupteten andersartigen Rechtstraditionen der vergangenen Jahrhunderte zu tun, wie uns die Briten und EU-Politiker nase-weis machen wollen, sondern mit dem seit Jahr und Tag immer wieder erklärten Willen der britischen Exekutive, Grundfreiheiten und Menschenrechte für den verschärften Antiterrokampf im Inland nach Gutdünken achten, missachten oder einschränken zu können. Alle Regierungen der EU-Mitgliedsländer, mit unserer Bundeskanzlerin an vorderster Front, haben der britischen Regierung also einen Persilschein eingeräumt, mit dem sie ihren zum Polizeistaat mutierenden Präventionsstaat weiter wird ausbauen können, der vor nichts zurückschrecken wird. Eine Schande für die Verhandlungsführung und alle Anwesenden in Brüssel, sonst nichts und genügend Freiraum für das große Experiment in Großbritannien, wie man eine Demokratie demokratisch in einen Polizeistaat überführt.

Aber auch für die polnische Regierung mit ihren rechtsextremen Positionen zu Anstand und Moral, die auch mal zur Verfolgung von Homosexuellen in Polen führen, hat der fantastische Kompromiss etwas zu bieten. Der umfasst nämlich die Annahme folgenden einseitigen Erklärung der polnischen Regierung zur Einschränkung der Charta der Grundrechte:
"Die Charta berührt in keiner Weise das Recht der Mitgliedstaaten, in den Bereichen der öffentlichen Sittlichkeit, des Familienrechts sowie des Schutzes der Menschenwürde und der Achtung der körperlichen und moralischen Unversehrtheit Recht zu setzen."
Ich wiederhole: Das ist nicht meine Europäische Union. Jetzt erst recht nicht.

Siehe auch:
Europäischer Rat 21./22. Juni 2007 - Schlussfolgerungen des Vorsitzes.
AFP - Hintergrund: Feinschliff am neuen EU-Vertrag
von rabenhorst - Owl, gepostet am Samstag, 23. Juni 2007 um 15:24
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