BGH erleichtert Telefonauskünften Herausgabe von Daten
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BGH erleichtert Telefonauskünften Herausgabe von Daten - und geht mit der Argumentation Web 2.0. Opt-out statt Opt-in. Wann werden sie es endlich begreifen, das nur Opt-in fair und korrekt ist. Nein, Daten sind nicht einfach zur Bereicherung von Unternehmen da, nur weil keiner widersprochen hat.
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gepostet am Freitag, 6. Juli 2007 um 17:06

