Vom Tor und Mixmaster Admin zum “Gefährder”?
Dieser Text ist im Cache von metaowl.de - das Original ist hier zu finden.
Von Karsten N., dem Tor Admin, um den es in Auf dem Weg zum Tor Crackdown ging, gibt es ein paar beunruhigende Neuigkeiten, die für jeden relevant sein könnten, der sich organisatorisch, technisch und praktisch (nicht nur) mit Anonymisierung beschäftigt und sich dazu auch im Internet äußert oder engagiert.
Wie der Tor Admin mitteilte, hat er einige Zeit nach der obigen Geschichte einen anonymen Hinweis erhalten, der besagte, dass gegen ihn eine Maßnahme zur Überwachung seiner Telekommunikation läuft bzw. lief und er in "bestimmten Datenbanken" erfasst worden sei.
Seit Monaten versucht nun der Tor Admin an offizielle Informationen zu gelangen, um welche Maßnahmen und Datenbankerfassung es sich handelt. Zu diesem Zweck hatte er u. a. nach § 495 StPO ein Auskunftsersuchen gestellt, um zu erfahren, ob ein Eintrag gegen ihn zu einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren im Zentralen Staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister (ZStV) vorliegt. Diese Auskunft wurde ihm mit der Information, die zuständige Staatsanwaltschaft habe einem Auskunftsersuchen widersprochen, verweigert.
Auch dem Bundesdatenschutzbeauftragten, den der Tor Admin eingeschaltet hatte, wurde sein Ersuchen um Auskunft mit Verweis auf § 19 Absatz 6 des Bundesdatenschutzgesetzes verweigert. Der Absatz lautet:
Laut Aussage des Tor Admins handelt es sich bei den "Straftaten", neben der Publikation von Anleitungen zur Anonymisierung auf anon-web.de, um den Betrieb des Tor Nodes "Knuffel" und des Mixmaster Remailers "awxcnx".
Ihm bleibt jetzt nur noch übrig, einen Anwalt zu beauftragen und für Gegenöffentlichkeit zu sorgen.
Entweder handelt es sich bei dem Vorgehen gegen Karsten N. wieder um eines jener "automatisch" in Gang gesetzten Ermittlungsverfahren einer Staatsanwaltschaft, weil zum Beispiel Nutzer den Mixmaster Remailer von Karsten N. für die misbräuchliche Nutzung anonymer E-Mails verwendet haben und sein Remailer in sichergestellten Logdateien auftauchte oder um ein Beispiel, wohin die Bekämpfung staatlich unregulierter Anonymisierung und Verschlüsselung, die Verdächtigung und Stigmatisierung als terroristischer Untertützer, Symathisant oder Gefährder nach der Sicherheits-Über-Alles Doktrin und die exzessive Nutzung von Datenbanken für "Gefährder" und "Terroristen" im gemeinsamen Zugriff durch Strafverfolgungsbehörden und Geheimdienste führen kann.
Würden zum Beispiel Pläne zur Arrestierung und Isolierung von "Gefährdern der nationalen Sicherheit" und "Terrorverdächtigen" von IT- und Telekommunikationsmitteln in die Tat umgesetzt und ihre Anwendung auf Personen ausgedehnt, die nichts mit Terrorismus in irgendeiner Form zu tun haben, würde das für viele auch einem faktischen Berufsverbot gleichkommen. Von allen anderen Beschädigungen der Grundrechte und -freiheiten mal ganz abgesehen.
Siehe auch:
Weitere Tor Geschichten
Wie der Tor Admin mitteilte, hat er einige Zeit nach der obigen Geschichte einen anonymen Hinweis erhalten, der besagte, dass gegen ihn eine Maßnahme zur Überwachung seiner Telekommunikation läuft bzw. lief und er in "bestimmten Datenbanken" erfasst worden sei.
Seit Monaten versucht nun der Tor Admin an offizielle Informationen zu gelangen, um welche Maßnahmen und Datenbankerfassung es sich handelt. Zu diesem Zweck hatte er u. a. nach § 495 StPO ein Auskunftsersuchen gestellt, um zu erfahren, ob ein Eintrag gegen ihn zu einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren im Zentralen Staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister (ZStV) vorliegt. Diese Auskunft wurde ihm mit der Information, die zuständige Staatsanwaltschaft habe einem Auskunftsersuchen widersprochen, verweigert.
Auch dem Bundesdatenschutzbeauftragten, den der Tor Admin eingeschaltet hatte, wurde sein Ersuchen um Auskunft mit Verweis auf § 19 Absatz 6 des Bundesdatenschutzgesetzes verweigert. Der Absatz lautet:
(6) Wird dem Betroffenen keine Auskunft erteilt, so ist sie auf sein Verlangen dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit zu erteilen, soweit nicht die jeweils zuständige oberste Bundesbehörde im Einzelfall feststellt, dass dadurch die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gefährdet würde. Die Mitteilung des Bundesbeauftragten an den Betroffenen darf keine Rückschlüsse auf den Erkenntnisstand der verantwortlichen Stelle zulassen, sofern diese nicht einer weitergehenden Auskunft zustimmt.
Kein Wunder, dass der Tor Admin deshalb davon ausgehen muss, dass tatsächlich ein Ermittlungsverfahren gegen ihn läuft, dass sich auf den Verdacht einer Straftat bezieht, die "die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gefährdet". Wer dagegen laut § 492 StPO Auskünfte erhält, sind die Strafverfolgungsbehörden. Aktenzeichen und persönliche Daten gehen auch an Landes- und Bundesverfassungsschutz, den MAD und BND, wenn die Geheimdienste "danach fragen".Laut Aussage des Tor Admins handelt es sich bei den "Straftaten", neben der Publikation von Anleitungen zur Anonymisierung auf anon-web.de, um den Betrieb des Tor Nodes "Knuffel" und des Mixmaster Remailers "awxcnx".
Ihm bleibt jetzt nur noch übrig, einen Anwalt zu beauftragen und für Gegenöffentlichkeit zu sorgen.
Entweder handelt es sich bei dem Vorgehen gegen Karsten N. wieder um eines jener "automatisch" in Gang gesetzten Ermittlungsverfahren einer Staatsanwaltschaft, weil zum Beispiel Nutzer den Mixmaster Remailer von Karsten N. für die misbräuchliche Nutzung anonymer E-Mails verwendet haben und sein Remailer in sichergestellten Logdateien auftauchte oder um ein Beispiel, wohin die Bekämpfung staatlich unregulierter Anonymisierung und Verschlüsselung, die Verdächtigung und Stigmatisierung als terroristischer Untertützer, Symathisant oder Gefährder nach der Sicherheits-Über-Alles Doktrin und die exzessive Nutzung von Datenbanken für "Gefährder" und "Terroristen" im gemeinsamen Zugriff durch Strafverfolgungsbehörden und Geheimdienste führen kann.
Würden zum Beispiel Pläne zur Arrestierung und Isolierung von "Gefährdern der nationalen Sicherheit" und "Terrorverdächtigen" von IT- und Telekommunikationsmitteln in die Tat umgesetzt und ihre Anwendung auf Personen ausgedehnt, die nichts mit Terrorismus in irgendeiner Form zu tun haben, würde das für viele auch einem faktischen Berufsverbot gleichkommen. Von allen anderen Beschädigungen der Grundrechte und -freiheiten mal ganz abgesehen.
Siehe auch:
Weitere Tor Geschichten
von rabenhorst - Owl,
gepostet am Montag, 9. Juli 2007 um 10:21

