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Nach der Foto-Fahndung

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Gute Nachrichten hat Heise bezüglich des Projekts Foto-Fahndung in der Meldung 2D-Foto-Fahndung ist nicht einsatzfähig zu verkünden.

Laut des 28-seitigen Abschlussberichts und Vertretern des BKA sind analoge Videoüberwachungskameras, die mit Frontalaufnahmen und Software für 2D Gesichtserkennung und -abgleich arbeiten, nicht dazu geeignet, unter realen Licht- und Witterungsbedingungen und mit nicht kooperierenden, also nicht in die Linsen der Kameras schauenden Personen eine zuverlässig oder wenigstens akzeptable Erkennungsrate zu liefern:
"Biometrische Gesichtserkennungssysteme im öffentlichen Raum sind derzeit nicht einsatzfähig, ihre Erkennungsleistung ist nicht ausreichend genug. Außerdem ist das Potenzial einer Falscherkennung zu hoch."

Jörg Zierke, BKA Präsident.
Aber es geht weiter, denn im Grunde hat man mit dem Versuch nur definitv festgestellt, dass 2D-Bildverarbeitung, frontal installierte, statische und analoge Videoüberwachungskameras ohne zusätzliche Kapazitäten wie Infrarot und Radar-Vermessung, wie sie andere Kamertypen bereits liefern, nicht ausreichen.
BKA Foto-Fahndung Überwachter Bereich

"Überwachter Bereich" im Mainzer Hauptbahnhof während des Projekts Foto-Fahndung.
Abbildung: BKA.
Der Wahrheitsgehalt von Zierkes Behauptung, das Foto-Fahndung Projekt "wiederlege alle Befürchtungen, dass wir auf dem Weg in einen Überwachungsstaat sind, in dem der Einzelne jederzeit erkannt wird" muss erneut überprüft werden, wenn andere Feldtests mit digitalen Videoüberwachungskamerasystemen, die mit voll beweglichen Kameras, Infrarot, Radar und Aufnahmen aus verschiedenen Perspektiven arbeiten und voll auf die 3D-Gesichtserkennung setzen, durchgeführt werden.

Das setzt allerdings voraus, dass die jetzigen 2D-Gesichtsaufnahmen bei erkennungsdienstlichen Behandlungen und für Identifikationsdokumente wie den ePass und ePersonalausweis durch Gesichtsscans mit 3D-Scannern ersetzt werden. Es gibt zwar bereits einige Verfahren, aus 2D-Bildern 3D-Modelle zu berechnen, aber warum sollte man den indirekten Weg gehen. Die 3D-Gesichtsscanner gibt es bereits, die – wie ich von einem Teilnehmer der Demo in Frankfurt erfahren habe, der während einer Demonstration in der Schweiz "behandelt" wurde – in der Schweiz eingesetzt wurden. Auch die Arbeit an zukünftigen internationalen Standards für 3D-Gesichtsfotos für Videoüberwachung und Identifikationsdokumente ist im vollen Gang.

Das die Beendigung des BKA-Projekts nur eine Etappe darstellt, geht aus dem Abschlussbericht selbst hervor, der mit folgendem Ausblick schließt:
Ausblick BKA Foto-Fahndung

Abbildung: BKA.
Per SumatraPDF und Gimp "befreit".
Wenn ich mir den Bericht, die Kameras und die Informationen der Heise Meldung anschaue, bekomme ich den Verdacht, dass man dem BKA Ladenhüter angedreht bzw. veraltete Videoüberwachungstechnik beim Projekt Foto-Fahndung verwendet hat.
von rabenhorst - Owl, gepostet am Mittwoch, 11. Juli 2007 um 18:55
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