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BKA begräbt die 2D-Foto-Fahndung - vorerst

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Das BKA hat gestern den Feldversuch am Mainzer HBF für gescheitert erklärt: Video-Erkennung zur Fahndung ungeeignet.

Computergestützte Gesichtserkennung eignet sich nach Ansicht des Bundeskriminalamts (BKA) derzeit nicht zur Fahndung nach Terroristen. Die Trefferrate heutiger biometrischer Systeme sei zu niedrig, sagte BKA-Präsident Jörg Ziercke in Wiesbaden. Er werde das System Innenminister Wolfgang Schäuble nicht empfehlen. Ziercke berief sich dabei auf einen Feldversuch seiner Behörde am Mainzer Hauptbahnhof. Dort waren Kameras installiert worden, die 200 Testpersonen aus dem Strom der täglich rund 23.000 Passanten herausfiltern sollten. Selbst bei besten Lichtverhältnissen habe keines der drei erprobten Systeme eine Trefferquote von mehr als 60 Prozent erreicht, sagte Ziercke. Das Ziel, eine Gefahr zu verhindern, erreiche man damit nicht. Erforderlich seien nahezu 100 Prozent. Dies werde in den nächsten fünf Jahren technisch nicht zu erreichen sein, so Ziercke.

Kai Raven hat sich den 28-seitigen Abschlussbericht genauer angeschaut: Nach der Foto-Fahndung.

Aber es geht weiter, denn im Grunde hat man mit dem Versuch nur definitv festgestellt, dass 2D-Bildverarbeitung, frontal installierte, statische und analoge Videoüberwachungskameras ohne zusätzliche Kapazitäten wie Infrarot und Radar-Vermessung, wie sie andere Kamertypen bereits liefern, nicht ausreichen. Der Wahrheitsgehalt von Zierkes Behauptung, das Foto-Fahndung Projekt “wiederlege alle Befürchtungen, dass wir auf dem Weg in einen Überwachungsstaat sind, in dem der Einzelne jederzeit erkannt wird” muss erneut überprüft werden, wenn andere Feldtests mit digitalen Videoüberwachungskamerasystemen, die mit voll beweglichen Kameras, Infrarot, Radar und Aufnahmen aus verschiedenen Perspektiven arbeiten und voll auf die 3D-Gesichtserkennung setzen, durchgeführt werden.

Ansonsten gibt es noch Heise als Quelle: BKA: 2D-Foto-Fahndung ist nicht einsatzfähig.

Beim weltweit ersten Forschungsprojekt unter einigermaßen realistischen Alltagsbedingungen stellte sich heraus, dass die Beleuchtung im Treppenbereich die größte Rolle spielte. Während bei Tageslicht auf der herabführenden Rolltreppe Erkennungsraten von über 60 Prozent erzielt wurden, sank die Rate nachts auf 10 bis 20 Prozent. In der dunklen Jahreszeit funktionierte die Foto-Fahndung praktisch nur von 9:00 bis 16:00. Entsprechend nüchtern urteilte BKA-Präsident Jörg Ziercke zur Präsentation der Forschungsdaten in Wiesbaden: “Biometrische Gesichtserkennungssysteme im öffentlichen Raum sind derzeit nicht einsatzfähig, ihre Erkennungsleistung ist nicht ausreichend genug. Außerdem ist das Potenzial einer Falscherkennung zu hoch.” Für Ziercke ergibt sich damit die Konsequenz, dass biometrische Systeme wohl zu Verifikationszwecken etwa bei Zugangskontrollsystemen ihre Berechtigung haben und bei entsprechendem technischen Fortschritt hin zur 3D-Biometrie neu geprüft werden müssen. “Unser Projekt widerlegt alle Befürchtungen, dass wir auf dem Weg in einen Überwachungsstaat sind, in dem der Einzelne jederzeit erkannt wird.”

von netzpolitik.org Datenschutz, gepostet am Donnerstag, 12. Juli 2007 um 13:24
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