Bundesverfassungsgericht lässt elektronisches Konten- und Depotverzeichnis passieren
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Das Bundesverfassungsgericht hielt diese Woche Vorschriften für verfassungsmäßig, die verschiedensten Behörden den Online-Abruf der von einer Person geführten Konten und Depots ermöglichen. Das Gericht forderte nur eine genauere Bestimmung der zugriffsberechtigten Stellen.
Zuerst mit dem Argument der Terrorismusbekämpfung eingeführt, nun aber selbst zur Aufdeckung von Bafög-Betrug genutzt, hat Rot-Grün einen Online-Abruf von Konten- und Depotstammdaten hinterlassen. [...]
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gepostet am Freitag, 13. Juli 2007 um 20:58

