Die Warnungen der GI zur Online-Durchsuchung
Dieser Text ist im Cache von metaowl.de - das Original ist hier zu finden.
Während die SPD zur Frage der Verankerung der "Online-Durchsuchung" am umkippen ist und sich heute SPD-Innenpolitiker zu einem Kompromissgespräch im Bundesinnenministerium einfinden, dem ein "Spitzelgespräch" der Bundeskanzlerin mit dem Bundesinnenminister und der Bundesjustizministerin vorangegangen war, warnte die Gsellschaft für Informatik (GI) gestern – mit Verweis auf die Unverhältnismäßigkeit des damit verbundenen Grundrechtseingriffes und fragwürdigen Effizienz derartiger Überwachungsmethoden – vor der nachträglichen Legalisierung der Online-Durchsuchung für das BKA per Grundgesetzänderung.
"Es kann nicht angehen, dass Bürgerinnen und Bürger knapp 20 Jahre nach der Wiedervereinigung erneut Sorge haben müssen, dass sie durch den Staat ohne ihr Wissen ausspioniert werden" sagte GI-Präsident Jarke.
Auch die GI ist im Gegensatz zu Befürwortern der Online-Durchsuchung der Ansicht, dass mit dem verdeckten Zugriff auf private PCs per Online-Durchsuchung zugleich unverhältnismäßig in den "räumlichen Schutzbereich des Grundrechts auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG)" eingegriffen wird.
Etliche Innen- und Sicherheitspoltiker, darunter auch der Innenminister von Nordrhein-Westfalen Ingo Wolf, der die Online-Durchsuchung für den Landesverfassungsschutz zur präventiven Gefahrenabwehr legalisierte, hatten wiederholt sinngemäß argumentiert, ein PC, der mit dem Internet verbunden ist, sei vom Schutzbereich der privaten Wohnung ausgenommen und der Internetnutzer gäbe mit seiner Internetnutzung jedes Recht auf Schutz seiner Privatsphäre und Daten auf.
Zugleich wies auch die GI darauf hin, dass bei verdeckten Zugriffen auf private PCs der Schutz des Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung, den das Bundesverfassungsgericht in seinem wegweisenden Urteil zum "Großen Lauschangriff" definiert hatte, nicht gewährleistet ist.
Die Verletzung des "Kernbereichs" umfasst dabei nicht nur das unter Umständen monatelang unbemerkte Manipulieren, Sammeln und Übermitteln von privaten Fotos, Filmaufnahmen, Briefen, Chat-Logs und E-Mails an Nachrichtendienste und Polizeibehörden, sondern könne auch dazu führen, dass Gespräche und Ereignisse in dem Wohnbereich heimlich aufgzeichnet werden, wenn die unter Internetnutzern als "Bundestrojaner" bezeichneten Spionageprogramme auch Routinen zur Aktivierung und Fernsteuerung von Mikrofonen und Webcams enthalten würden:
Das die Argumente von Wiefelspütz nur dazu dienen, die vom Bundesinnenminister Schäuble und Bundesjustizministerin Zypries angestrebte Einigung auf die Online-Durchsuchung während der politischen Sommerpause im Schweinsgalopp durchzupeitschen und zu versuchen, das mittlerweile zerstörte Bild einer SPD, die sich auch für Grundrechte und Datenschutz einsetzt, notdürftig zu korrigieren, sagte der SPD-Innenpolitiker nicht. Genauso wie der BKA Präsident nicht näher ausführte, wie ein plumper Schlüsselwortabgleich verhindern soll, dass nicht auf private Daten zugegriffen wird, die zwar im Inhalt und im Dateinamen gleiche oder ähnliche "Schlüsselwörter" enthalten, aber keinen terroristischen Zwecken dienen und von Nicht-Terroristen auf ihren privaten PCs gespeichert wurden.
Die Mitteilungen der GI sind auch über RSS-Feeds zu verfolgen.
Siehe dazu u. a. auch:
Bundestrojaner - Reaktionen auf Schäuble
Burks - Wie Enten geklont werden
elementarteile - Datentresor: c:\tagebuch
elementarteile - Innere Sicherheit
Farli - Und wieder eine neue Schäuble-Idee: Vorbeugender Lauschangriff
FreiHeIT - Eile
Heise - Zypries signalisiert Kompromissbereitschaft bei Online-Durchsuchungen
Heise - Schäuble will Einigung auf Online-Durchsuchungen während der Sommerpause
"Es kann nicht angehen, dass Bürgerinnen und Bürger knapp 20 Jahre nach der Wiedervereinigung erneut Sorge haben müssen, dass sie durch den Staat ohne ihr Wissen ausspioniert werden" sagte GI-Präsident Jarke.
Auch die GI ist im Gegensatz zu Befürwortern der Online-Durchsuchung der Ansicht, dass mit dem verdeckten Zugriff auf private PCs per Online-Durchsuchung zugleich unverhältnismäßig in den "räumlichen Schutzbereich des Grundrechts auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG)" eingegriffen wird.
Etliche Innen- und Sicherheitspoltiker, darunter auch der Innenminister von Nordrhein-Westfalen Ingo Wolf, der die Online-Durchsuchung für den Landesverfassungsschutz zur präventiven Gefahrenabwehr legalisierte, hatten wiederholt sinngemäß argumentiert, ein PC, der mit dem Internet verbunden ist, sei vom Schutzbereich der privaten Wohnung ausgenommen und der Internetnutzer gäbe mit seiner Internetnutzung jedes Recht auf Schutz seiner Privatsphäre und Daten auf.
Zugleich wies auch die GI darauf hin, dass bei verdeckten Zugriffen auf private PCs der Schutz des Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung, den das Bundesverfassungsgericht in seinem wegweisenden Urteil zum "Großen Lauschangriff" definiert hatte, nicht gewährleistet ist.
Die Verletzung des "Kernbereichs" umfasst dabei nicht nur das unter Umständen monatelang unbemerkte Manipulieren, Sammeln und Übermitteln von privaten Fotos, Filmaufnahmen, Briefen, Chat-Logs und E-Mails an Nachrichtendienste und Polizeibehörden, sondern könne auch dazu führen, dass Gespräche und Ereignisse in dem Wohnbereich heimlich aufgzeichnet werden, wenn die unter Internetnutzern als "Bundestrojaner" bezeichneten Spionageprogramme auch Routinen zur Aktivierung und Fernsteuerung von Mikrofonen und Webcams enthalten würden:
Eine Online-Durchsuchung ermöglicht neben dem Auslesen und Kopieren von allen Daten des ausgespähten Rechners auch das Manipulieren der Dateien. Private Kommunikationsinhalte, Bilder, Filme oder Adressen können kopiert sowie Webcams und Mikrofone am heimischen Computer ferngesteuert werden - ohne Kenntnis des Benutzers, ohne Protokoll und ohne Zeugen.
Diese Einschätzungen, die auch von anderen Informatikern, Kritikern und Datenschützern geteilt wird, versuchen Innen- und Sicherheitspolitker wie der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Dieter Wiefelspütz mit der Argumentation zu entkräften, heimliche Zugriffe und die dazu nötigen Änderungen am Grundgesetz wären akzeptabel, wenn eine Maßnahme an einen Richterbeschluß geknüpft ist, das Opfer derartiger Maßnahmen nachträglich informiertwird und es Mechanismen gibt, die angeblich den "Kernbereich" schützen könnten, wozu BKA Präsident Zierke fixe Suchroutinen in den "Bundestrojanern" anführte, die ähnlich der beliebten Desktop-Suchprogramme Daten und Dokumente nur bei Existenz von zuvor festgelegten "Schlüsselwörtern" einsammeln.Das die Argumente von Wiefelspütz nur dazu dienen, die vom Bundesinnenminister Schäuble und Bundesjustizministerin Zypries angestrebte Einigung auf die Online-Durchsuchung während der politischen Sommerpause im Schweinsgalopp durchzupeitschen und zu versuchen, das mittlerweile zerstörte Bild einer SPD, die sich auch für Grundrechte und Datenschutz einsetzt, notdürftig zu korrigieren, sagte der SPD-Innenpolitiker nicht. Genauso wie der BKA Präsident nicht näher ausführte, wie ein plumper Schlüsselwortabgleich verhindern soll, dass nicht auf private Daten zugegriffen wird, die zwar im Inhalt und im Dateinamen gleiche oder ähnliche "Schlüsselwörter" enthalten, aber keinen terroristischen Zwecken dienen und von Nicht-Terroristen auf ihren privaten PCs gespeichert wurden.
Die Mitteilungen der GI sind auch über RSS-Feeds zu verfolgen.
Siehe dazu u. a. auch:
Bundestrojaner - Reaktionen auf Schäuble
Burks - Wie Enten geklont werden
elementarteile - Datentresor: c:\tagebuch
elementarteile - Innere Sicherheit
Farli - Und wieder eine neue Schäuble-Idee: Vorbeugender Lauschangriff
FreiHeIT - Eile
Heise - Zypries signalisiert Kompromissbereitschaft bei Online-Durchsuchungen
Heise - Schäuble will Einigung auf Online-Durchsuchungen während der Sommerpause
von rabenhorst - Owl,
gepostet am Freitag, 13. Juli 2007 um 9:58

