Stasi 2.0 und der Bundestrojaner
Wovon reden Sie eigentlich, Herr Schäuble? Richter erklärt die Online-Durchsuchung zur Ente: »So scheiterte die Online-Überwachung im einzigen bisher vom Ermittlungsrichter des BGH genehmigten Fall an der Unmöglichkeit ihrer praktischen Durchführung. Dieser Umstand entlarvt die zur Begründung der Maßnahme stets gern zitierte »Abwehr terroristischer Gefahren« als Rhetorik: Selbst wenn es legitim sein mag, »die Online-Durchsuchung« zu fordern, so gebietet es die Redlichkeit des Diskurses, offen zu bekennen, daß die Maßnahme regelmäßig nur gegen »virtuelle Eierdiebe vom Schlage eines amateurhaft agierenden eBay-Betrügers wirksam anzuwenden sein wird. Wer hingegen Anschläge vom Zuschnitt des 11. September 2001 logistisch abwickeln kann, dem ist jedenfalls nach der aktuellen breiten öffentlichen Diskussion der Online-Überwachung ohne weiteres zuzutrauen, einige wenige Gedanken auf EDV-Sicherheit zu verwenden, zumal sich zumindest deren Grundbegriffe fast so schlicht wie ein Kochrezept formulieren lassen.« Der Mann ist Richter in Berlin, wo er am Amtsgericht Tiergarten als Strafrichter und Ermittlungsrichter tätig ist. An der Universität Leipzig arbeitete er von 1999 bis 2003 als Netzwerk-Administrator in einer gemischten Windows-Linux-Umgebung. Er weiß also im Gegensatz zu Herrn Schäuble , wovon er redet. Hier der Link zum kompletten Aufsatz. [Marcus O. per Email.]
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