EuGH-Generalanwältin gegen Vorratsdatenspeicherung
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Die gestrigen Schlussanträge der Generalanwältin beim Europäischen Gerichtshof bergen Zündstoff für Bundestag und Datenschutzbeauftragten.
Nur auf den ersten Blick beschränkt sich die Stellungnahme auf die Feststellung, dass Provider Kundendaten in Zivilverfahren nicht aushändigen müssen. Auf den zweiten Blick besagt die Stellungnahme sehr viel mehr:
1. Daten wecken Begehrlichkeiten
Wunderschöne Einleitung: „Der vorliegende Fall veranschaulicht, dass die Speicherung von [...]
von Daten-Speicherung.de - minimum data, maximum privacy,
gepostet am Donnerstag, 19. Juli 2007 um 9:29

