calendar
« Jun12345678910111213141516171819202122232425262728293031 Aug »

Schlechte Karten für private Auskunftsansprüche per VDS

Dieser Text ist im Cache von metaowl.de - das Original ist hier zu finden.
Eine gute Kurzzusammenfassung der Positionen der Generalanwältin beim Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften, Juliane Kokott, anlässlich eines Verfahrens bezüglich der Herausgabe von Verkehrsdaten durch Internetzugangs-Provider an Urheberrechtsinhaber und ihre Vertretungen, wie sie auch die Große Koalition im Zuge der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung beabsichtigt, liefert die Pressemitteilung Empfehlung der EU-Generalanwältin zum Auskunftsanspruch für Rechteinhaber des Unabhängigen Datenschutzzentrums Schleswig-Holstein:
In einem beim Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften anhängigen Verfahren hat ein spanisches Gericht dem EuGH die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob das Gemeinschaftsrecht die Weitergabe von personengebundenen Verkehrsdaten über die Nutzung des Internets an die Inhaber geistigen Eigentums zulässt oder sogar verlangt. Die Generalanwältin beim Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften, Juliane Kokott, kommt in ihrem Schlussantrag zu dem Ergebnis, dass Provider nach Gemeinschaftsrecht Kundendaten in Zivilverfahren nicht aushändigen müssen.

In dem ursprünglichen Verfahren vor einem Gericht in Madrid fordert der Musikproduzentenverband Productores de Músicade España (Promusicae) vom Provider Telefonica die Herausgabe von Daten von Nutzern, die Musikdateien über die Internettauschbörse KaZaa verbreitet haben sollen. Die Tauschbörsennutzer sollen Urheber- und Lizenzrechte von Mitgliedern Promusicae's verletzt haben. Zur Ermöglichung der zivilrechtlichen Rechtsverfolgung soll Telefonica darüber Auskunft geben, welchen Nutzern zu den von ihr angegebenen Zeiten die IP-Adressen zugewiesen waren. Der Provider verweigerte die Auskunftserteilung mit dem Argument, dass er nur im Rahmen einer strafrechtlichen Untersuchung Auskunft über Daten erteilen dürfe oder wenn es zum Schutz der öffentlichen Sicherheit erforderlich oder die nationale Sicherheit gefährdet sei.

Die Generalanwältin kommt zu der Einschätzung, dass "die gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen über den Datenschutz bei elektronischer Kommunikation die Weitergabe von personengebundenen Verkehrsdaten nur an die zuständigen staatlichen Stellen erlauben, nicht aber eine direkte Weitergabe an die Inhaber von Urheberrechten, welche die Verletzung ihrer Rechte zivilrechtlich verfolgen möchten." Ferner merkt Kokott an, der vorgelegte Fall veranschauliche, dass die Speicherung von Daten für bestimmte Zwecke den Wunsch weckt, diese Daten umfassender zu nutzen.

In Deutschland wird sich nach der Sommerpause das Parlament mit dem Regierungsentwurf zur besseren zivilrechtlichen Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte befassen. Dieser sieht die Einführung eines von Rechtevertretern schon seit langem geforderten zivilrechtlichen Auskunftsanspruches gegen Provider bei dem Verdacht von Urheberrechtsverletzungen vor.
Wer dazu mehr in die Tiefe gehen und sich näher informieren möchte, dem empfehle ich den Beitrag EuGH-Generalanwältin gegen Vorratsdatenspeicherung im Weblog Daten-Speicherung.
von rabenhorst - Owl, gepostet am Donnerstag, 19. Juli 2007 um 14:26
Aufgrund der Textinhalte könnten folgende Beiträge thematisch zu diesem Beitrag passen:
Stoppt die Vorratsdatenspeicherung! Jetzt klicken & handeln!Willst du auch bei der Aktion teilnehmen? Hier findest du alle relevanten Infos und Materialien: