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Weg frei für Fingerprinting an britischen Schulen

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Als in Großbritannien bekannt wurde, dass bereits in Hunderten von Schulen die Fingerabdrücke von Schülern zur "Vereinfachung von Verwaltungsprozessen" und für schulische Verbuchungssysteme in Kantinen und Bibliotheken genommen wurde – teilweise ohne Benachrichtigung und Zustimmung der Eltern und mit Hilfe schmieriger Tricks, gab es einen Aufschrei. Darauf hat nun das Ministerium für Kinder, Schulen und Familien und die BECTA ("British Educational Communications and Technology Agency") Behörde für den Einsatz von IT an Schulen reagiert.

Aber nicht durch ein Verbot des Fingerprintings oder strenge Auflagen, sondern mit einer Richtlinie zum Einsatz biometrischer Techniken an Schulen der BECTA Behörde.

Die Richtlinie geht wie der Datenschutzbeauftragte davon aus, dass an Schulen nur Fingerabdrucksysteme zum Einsatz kommen, die nur eine Kennziffer für die Dauer des Schulbesuchs in einem geschlossenen System speichern, die aus dem Fingerabdruckabbild errechnet wird, aber nicht das Fingerabdruckabbild selbst.

Im weiteren Verlauf nennt die Richlinie nur "positive" Beispiele für den Einsatz, die den Schulen neben dem Einsatz von SmartCards "zusätzliche Vorteile" bringen würden: Als System zum bargeldlosen Bezahlen in Kantinen – da Schüler den Empfang eines Schulessens mit ihrem Fingerabdruck bestätigen, könnten auch nicht die Schüler stigmatisiert werden, die aufgrund ihrer sozialen Situation kostenlose Schulmahlzeiten erhalten. Als System besserer Anwesenheitskontrolle — bei der Installation von Fingerabdruck-Lesegeräten am Schuleingang oder gar in Klassenräumen ergeben sich Zeiteinsparungen, da man zum Beispiel kein Klassenbuch mehr führen muss. Als System für die Verbuchung von Medien in Schulbibliotheken, das abschreckend auf Diebstahl wirke und Störungen verhindere, da Schulkinder nicht mehr an die Mitnahme eines Leserausweises denken müssten.

Zur Frage des Rechtsanspruchs von Schuldirektoren, biometrische Systeme einzuführen, Aufsicht und Einhaltung der Bestimmungen des britischen Datenschutzgesetzes hat die Richtlinie ein paar einfache Antworten parat:

Die Schule habe nach dem Bildungsgesetz alle Macht, nötige Maßnahmen für einen effizienten Schulbetrieb zu ergreifen, die auch den Einsatz biometrischer Systeme abdeckt. Bei ihrem Einsatz seien die Schulen an die Beachtung der Datenschutzprinzipien gemäß des Datenschutzgesetzes gebunden und sollten für die technische Absicherung der biometrischen Systeme sorgen, für die BECTA zwei Spezifikationen für die funktionale und technische Absicherung bereithält. Laut der Richtlinie ist zwar die Weitergabe der Daten an dritte Pareien bzw. der Zugriff durch diese nicht erlaubt, sie unterschlägt dabei aber die zahlreichen Zugriffsbefugnisse und Datenbankensystem, die Polizei- und Sozialbehörden – auch auf Daten und Profile von Schülern – mittlerweile zur Verfügung stehen.

Was die Einwilligung und Information von Schülern und Eltern angeht, verweist die Richtlinie wie der Datenschutzbeauftragte auf fehlende Vorschriften im Datenschutzgesetz. Deshalb kommt die Richtlinie zum Schluß, dass eine Einwilligung generell nicht nötig ist, Schüler und Eltern aber infomiert werden sollten.

Alle britischen Schulen und Schuldirektoren, die nach dem Artikel Children as young as five to be fingerprinted in schools auf die Regularien gewartet haben, dürften nun befreit von der Sorge, eventuell für das Fingerprinting haftbar gemacht zu werden, befreit aufatmen und mit der Nutzung biometrischer Systeme fortfahren. Dabei können sich die Regierungsbehörden und Schulen auch auf den Datenschutzbeauftragten stützen, der seine Meinung zum Fingerprinting im Dokument The use of biometrics in schools dargelegt hatte.
One objection to fingerprinting in schools is that it stigmatises those who have their fingerprints taken. It is felt to be indicative of mistrust and suspicion and is identified with being "treated like criminals". The opposition is thus based on the other uses associated with the method, rather than the circumstances of the present use. Others are concerned that fingerprinting in schools will teach children that giving up important personal information, and particularly biometrics, to those in authority is perfectly routine and mundane. It has even been suggested that fingerprinting in schools is part of a concerted attempt to "soften up" the younger generation for increased state privacy intrusion, including initiatives such as ID cards and DNA testing. Any use of biometric technologies outside law enforcement should be considered in the light of such negative responses. However, these concerns, while raising wider questions of public attitude and public policy, are not specifically data protection issues.
Es enthält zwar auch kritische Abschnitte wie der obige, die sich mit der Behandlung von Schülern mit der eigentlich kriminalistischen Methode des Fingerprintings, der Zurichtung und Gewöhnung von Kindern an biometrische Kontrolltechniken und der Gefahr auseinandersetzen, die sich ergeben könnte, wenn statt geschlossener System miteinander kompatible Systeme eingesetzt werden, stellt dann aber doch bei Beachtung einiger Soll- und Muss-Regeln die Akzeptierbarkeit derartiger System an britischen Schulen fest.

Siehe auch:
BBC - Schools get rules on biometrics
Department for children, schools and families - Schools get new data protection guidance
LeaveThemKidsAlone.com – LTKA against schools fingerprinting our children
von rabenhorst - Owl, gepostet am Dienstag, 24. Juli 2007 um 15:15
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